Nach der Einigung auf den EU-Vertrag EU-Parlamentspräsident pocht auf sein Stimmrecht

Stand: 21.10.2007 11:24 Uhr

EU-Parlamentspräsident Pöttering wehrt sich gegen die Einschränkung seines Stimmrechts, wie es der am Freitag beschlossene EU-Vertag vorsieht. Dazu habe der EU-Rat kein Recht, sagt Pöttering. Tschechiens Regierungspartei ODS will prüfen, ob der Vertrag mit tschechischem Recht übereinstimmt.

EU-Parlamentspräsident Hans-Gert-Pöttering will eine Einschränkung des Stimmrechts für seinen Posten nicht akzeptieren. In einem Interview mit der "Welt am Sonntag" wehrte sich der CDU-Politiker dagegen, dass der neue EU-Vertrag das Stimmrecht des Parlamentspräsidenten einschränkt.

"Der Europäische Rat kann nicht darüber entscheiden, wer im Parlament stimmberechtigt ist", sagte Pöttering. Der Parlamentspräsident stimme zwar in der Regel nicht mit, weil er sich auf die Leitung der Abstimmung konzentriere. "Aber natürlich kann er sich nicht das Recht nehmen lassen abzustimmen."

Tschechien will EU-Vertrag verfassungsrechtlich prüfen lassen

Die tschechische Regierungspartei ODS will die Verfassungsmäßigkeit des EU-Reformvertrags gerichtlich überprüfen lassen. Es solle festgestellt werden, ob die Grundrechtecharta, die ein Teil des Vertragswerks ist, mit tschechischem Recht vereinbar sei, sagte Ministerpräsident Mirek Topolanek nach einer Sitzung des Exekutivrats seiner Partei. Noch nicht beschlossen worden sei, ob der Vertrag vom Parlament oder per Referendum ratifiziert werden solle. Er selbst bevorzuge aber den parlamentarischen Weg, sagte Topolanek.

Die vom euroskeptischen Staatspräsidenten Vaclav Klaus gegründete ODS ist gegen eine weitere Integration der EU. Unter Topolanek, der einer Mitte-Rechts-Regierung vorsteht, hat die Partei ihren Kurs in der Europapolitik jedoch abgemildert.

Auf den Reformvertrag hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfel in Lissabon am Freitag nach monatelangem Ringen verständigt. Er soll die Union nach ihrer Erweiterung von 15 auf 27 Mitgliedsländer im Jahr 2004 handlungsfähiger und demokratischer machen. Darüber hinaus erhofft sich EU vom "Vertrag von Lissabnon" ein Ende ihrer Krise, in die sie 2005 mit dem Scheitern der zunächst geplanten Verfassung bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden geraten war.