Innen- und Justizminister zu Datenschutz Neue EU-Regeln - nach 19 Jahren?

Stand: 04.12.2014 13:00 Uhr

Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit: Während Internetkonzerne fleißig Daten sammeln und zu Profilen verknüpfen, hinkt der Gesetzgeber häufig hinterher. Damit sich das ändert, wollen sich die EU-Staaten nun auf neue Standards einigen.

Das Vorhaben ist alt und dringend notwendig: Mehr als zwei Jahre hatte sich die alte EU-Kommission bereits daran versucht, die unterschiedlichen Positionen der Mitgliedsstaaten unter einen Hut zu bringen - vergeblich - nun könnte es also klappen.

Selbst die früher so skeptische Bundesregierung scheint überzeugt. So betont Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU): "Wir nähern uns mit großen Schritten einer Gesamteinigung, ich rechne mit dieser Einigung im nächsten Jahr." Dafür muss aber vorher noch so einiges geleistet werden, auch heute wieder von den Innen- und Justizministern der Europäischen Union.

Wer bekommt die Oberaufsicht?

Zum Beispiel die Entscheidung, wer denn nun die Oberaufsicht über die gemeinsamen Datenschutzregeln bekommen soll. Das sieht auch der deutsche Innenminister noch Diskussionsbedarf: "Da gibt es verschiedene extreme Möglichkeiten. Die eine ist, wir schaffen eine große europäische Datenschutzbehörde, das will niemand, wir auch nicht. Oder es bleibt bei den bisherigen Zuständigkeiten, das wollen einige, das führt aber zu unterschiedlichen Entscheidungen zwischen Portugal und Deutschland."

Und daher werde darüber heute noch eine Debatte geführt, so de Maizière. Er rechne aber mit noch keiner abschließenden Entscheidung zu dem sogenannten "One-Stop-Shop". So nennen die Minister ein Prinzip, das in jedem Land eine einzige Anlaufstelle vorsieht. Also eine Instanz, die private Konzerne wie Google, Facebook und Co im Blick hat, wie diese mit den Daten der Bürger umgeht - was in der Vergangenheit manchmal nicht wirklich korrekt war.

Maas: "Keine abgesenkten Standards"

Außerdem soll es heute auch um den öffentlichen Bereich gehen, also Behörden, die Daten sammeln und verarbeiten, erklärt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): "Das ist für uns ein ganz wichtiger Bereich, weil wir dort hohe Datenschutzniveaus in Deutschland haben, etwa beim Beschäftigten-Datenschutz." Dort sei es gelungen eine Öffnungsklausel mit in den Text zu verhandeln. "Dies ermöglicht uns an bestimmten Stellen unser höheres Datenschutzniveau zu erhalten. Und deshalb wird es für uns zu keinen abgesenkten Standards kommen. Das ist für uns sehr wichtig gewesen." Es scheint also voran zu gehen.

Datenweitergabe und Profilbildung

Optimismus hatten die EU-Innen- und Justizminister bereits im Oktober gezeigt. Da hatte man sich auf einen weiteren Teilbereich der Datenschutzreform geeinigt. Doch Justizminister Maas nennt weitere wichtige Themen: "Die Einwilligung zur Datenweitergabe ist für uns als Verbraucherschützer ein wichtiges Thema. Und wir wollen Regeln für die Profilbildung, das heißt nicht über alles und jeden kann einfach so ein Profil gebildet werden." Dahinter steckten nur wirtschaftlichen Interessen, weil Unternehmen mit Profilen Geld verdienen wollen. "Und da müssen die Verbraucher mehr Mitsprache haben", fordert Maas.

Regeln aus dem Jahr 1995

Die neue Grundverordnung soll die geltenden Regeln aus dem Jahr 1995 ersetzen als soziale Netzwerke noch klein und unbedeutend waren und es auch noch kein groß angelegtes Sammeln von Verbraucherdaten durch Internetkonzerne wie Google gab.

Sabine Hackländer, S. Hackländer, ARD Washington, 04.12.2014 12:40 Uhr