May

Brexit-Vertrag May will Abstimmung bis zum 12. März

Stand: 24.02.2019 16:23 Uhr

Am 29. März verlässt Großbritannien die EU - bis spätestens zum 12. März will Premierministerin May das Parlament über ihr Brexit-Abkommen abstimmen lassen. Die Opposition kritisierte die Entscheidung scharf.

Im britischen Parlament wird es in der kommenden Woche noch keine Abstimmung über das zwischen Premierministerin Theresa May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen geben.

Das sogenannte meaningful vote wird bis 12. März stattfinden, berichtete May auf einem Flug zum Gipfel der EU mit der Arabischen Liga nach Ägypten. Kommende Woche werde keine Abstimmung über den Vertrag im Parlament beantragt, so May. Ursprünglich war ein Votum für kommenden Mittwoch erwogen worden.

Kritik von Labour

Die oppositionelle Labour-Partei kritisierte die Verschiebung der Abstimmung als leichtsinnigen Versuch, die Abgeordneten zu zwingen, sich zwischen Mays Abkommen und einem No-Brexit-Deal zu entscheiden. Das sei hochgradig unverantwortlich, sagte Brexit-Sprecher Keir Starmer. Kritiker werfen May schon länger vor, im Streit um den Brexit auf Zeit zu spielen

Mit dieser Terminierung setzt sich die Premierministerin auch selbst eine Frist: Bis zu dem Votum muss sie mit der EU die versprochenen Nachbesserungen an dem Brexit-Vertrag ausgehandelt haben. Bislang ist allerdings noch kein Ergebnis in Sicht. Der ursprüngliche Vertrag war im Januar im Unterhaus mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

"Es ist immer noch in unserer Reichweite, die Europäische Union mit einem Abkommen am 29. März zu verlassen", sagte May.

May will das Parlament Dienstag informieren

May fordert von Brüssel vor allem "rechtlich bindende" Änderungen an der umstrittenen Auffanglösung, die eine harte Grenze zwischen der britischen Provinz Nordirland und dem EU-Mitglied Irland verhindern soll. Am Dienstag will sie das Parlament über den Stand ihrer Verhandlungen informieren.

Die Abgeordneten hatten sich eine Art Veto-Recht für das Abkommen mit Brüssel gesichert: Die Regierung kann dieses nur unterzeichnen, wenn zuvor das Parlament zugestimmt hat. Die Abstimmung wird daher als "meaningful vote" bezeichnet, als "bedeutungsvolles Votum". Danach ist noch ein Gesetzgebungsverfahren notwendig, um den Vertrag rechtskräftig zu machen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 24. Februar 2019 um 17:00 Uhr.