EU-Chefunterhändler für den Brexit, Michel Barnier

Brexit-Übergangsfrist Bezahlen ja, mitbestimmen nein

Stand: 29.01.2018 18:45 Uhr

Die EU hat harte Bedingungen für die von London gewünschte Brexit-Übergangsfrist beschlossen. 21 Monate lang soll Großbritannien weiter zahlen, darf aber kaum noch mitbestimmen. Von Holger Romann.

Die EU hat harte Bedingungen für die von London gewünschte Brexit-Übergangsfrist beschlossen. 21 Monate lang soll Großbritannien weiter zahlen, darf aber kaum noch mitbestimmen.

Die Vertreter der 27 verbleibenden EU-Staaten halten den Druck auf London aufrecht: Bei ihrem ersten Brexit-Treffen im neuen Jahr machten sie deutlich, dass sich das Vereinigte Königreich vermutlich sehr viel länger an das gemeinsame Regelwerk wird halten müssen als anfangs gedacht.

Gemäß dem neuen Mandat für Phase zwei, das der Ministerrat einstimmig und ohne größere Aussprache verabschiedete, soll EU-Chefunterhändler Michel Barnier mit seinem Gegenüber David Davis zunächst über eine Interimsphase sprechen, die ein allzu abruptes Kappen aller Verbindungen verhindern soll.

Zwischenstatus soll Übergang vereinfachen

Geplant ist eine am 30. März 2019 beginnende Schonfrist von nicht ganz zwei Jahren, in der Großbritannien weiter im Binnenmarkt bleibt und sich für Bürger und Unternehmen so gut wie nichts ändert. Ein solcher Zwischenstatus - vergleichbar mit dem Norwegens - soll beiden Seiten mehr Zeit geben, die künftigen Beziehungen in Ruhe zu regeln. Dies sei insbesondere für Firmen beiderseits des Kanals nützlich und notwendig, um sich auf das neue Verhältnis einzustellen.

Mit ihrem Beschluss kommt die EU Premierministerin Theresa May entgegen: Sie hatte in ihrer Grundsatzrede im vergangenen September in Florenz die Idee einer solche Übergangsperiode erstmals aufgegriffen. Wohl wissend, dass die Zeit, die laut Artikel 50 zur Verfügung steht, für das Aushandeln eines umfassenden Partnerschaftsabkommens viel zu knapp bemessen ist.

31. Dezember 2020 ist endgültig Schluss

Auf EU-Seite hat man den Wunsch akzeptiert, ihn aber an strenge Bedingungen geknüpft, die in London noch für Kontroversen sorgen dürften. So soll die Übergangsphase nicht, wie von May vorgeschlagen, volle zwei Jahre dauern, sondern höchstens 21 Monate.

Quasi als finale Brexit-Deadline wird Unterhändler Barnier den Briten den 31. Dezember 2020 vorschlagen, den Tag, an dem auch der mehrjährige Haushaltsrahmen der Union ausläuft.

Bezahlen ja, mitbestimmen nein

Großbritannien wird in dieser Zeit weiter in die Brüsseler Gemeinschaftskasse einzahlen und sämtliche EU-Regeln befolgen müssen - selbst solche, die erst nach dem Austritt beschlossen werden. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bleibt verbindlich. Und für überzeugte Brexiteers besonders schwer zu schlucken: EU-Bürgern wird es auch nach März 2019 noch eine Zeitlang gestattet sein, sich auf der Insel niederzulassen.

Die bulgarische Außenministerin Ekatarina Zaharieva, Sprecherin der aktuellen Ratspräsidentschaft, betont: In den europäischen Entscheider-Gremien, also vor allem in Rat, Kommission und Parlament, wird das Vereinigte Königreich während des Übergangs nicht mehr vertreten sein. Höchstens anhören wolle man sich die Position Londons von Fall zu Fall.

Holger Romann, Holger Roman, BR Brüssel, 29.01.2018 17:45 Uhr