Teils geschwärzte Seiten des durch das US-Justizministerium veröffentlichte Dokuments zur Durchsuchung der Trump-Villa in Florida.

Nach öffentlichem Druck Dokument zu Trump-Razzia veröffentlicht

Stand: 27.08.2022 10:09 Uhr

Die Durchsuchung des Anwesens von Ex-US-Präsident Trump sorgte für scharfe Kritik an FBI und Justizministerium. Nach öffentlichem Druck sind nun Ermittlungsdokumente publik gemacht worden. Sie zeigen die Gründe für die Razzia.

Die Durchsuchung des Hauses eines Ex-Präsidenten durch das FBI gilt als beispiellos - genauso wie die Veröffentlichung eines Ermittlungsdokuments inmitten des andauernden Verfahrens. Im Fall von Donald Trump ist offenbar vieles anders als üblich, denn üblicherweise bewahrt ein ehemaliger US-Präsident keine streng geheimen Regierungspapiere nach seiner Amtszeit in seiner Privatvilla auf. Die Razzia im Anwesen in Mar-a-Lago hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Trump sieht darin einen Versuch, seine erneute Bewerbung für die Präsidentschaftswahl zu torpedieren.

Das Justizministerium in Washington machte nun auf richterliche Anordnung das Dokument publik, auf dessen Grundlage die Durchsuchung in Privatanwesen Mar-a-Lago in Palm Beach genehmigt wurde. Die mehr als 30 Seiten sind allerdings etwa zur Hälfte geschwärzt, um sensible Informationen zu schützen.

Torben Börgers, ARD Washington, was steht drin im 38 Seiten umfassenden Dokument?

Tagesschau 21:15 Uhr

Informationen über den Anfangsverdacht

Das Dokument gibt auch Auskunft über den Anfangsverdacht der Bundespolizei FBI gegen Trump. Demnach enthielten 14 von 15 Kisten mit Papieren, die der 76-Jährige Anfang des Jahres aus Mar-a-Lago ans Nationalarchiv übermittelt hatte, vertrauliche und teils streng geheime Unterlagen. 184 Dokumente seien als solche eingestuft gewesen: 67 als vertraulich, 92 als geheim und 25 als streng geheim. Auf einigen habe es handschriftliche Notizen gegeben - wohl von Trump selbst. Das FBI beklagte, dass sich geheime Unterlagen zusammen mit anderen Papieren gefunden hätten.

Nachforschungen hätten ergeben, dass eingestufte Dokumente, die offenbar auch Informationen mit Bezug zur nationalen Verteidigung enthielten, an einem nicht autorisierten Ort in Trumps Anwesen aufbewahrt worden seien, hieß es weiter. Das FBI argumentierte, es bestehe Grund für die Annahme, dass sich dort weitere eingestufte Dokumente befänden.

Veröffentlichung nach richterlicher Anordnung

"Es besteht auch Grund zu der Annahme, dass Beweise für eine Behinderung auf dem Gelände gefunden werden." Ob damit eine Behinderung der Ermittlungen oder der üblichen Regierungsabläufe zu Dokumenten gemeint ist, war zunächst unklar. Ein Richter in Florida hatte die Teil-Veröffentlichung des Papiers angeordnet - angesichts des großen öffentlichen Interesses. Mehrere Medien hatten die Offenlegung vor Gericht beantragt.

Die Bundespolizei FBI hatte am 8. August Mar-a-Lago durchsucht. Hintergrund ist der Umgang des Republikaners mit Dokumenten aus seiner Amtszeit als Präsident. Da Trump die Unterlagen in seinem privaten Anwesen aufbewahrte, könnte er gegen das Gesetz verstoßen haben. Dies wird nun untersucht.

Trump spricht erneut von "Hexenjagd"

Trump reagierte nun mit Empörung auf die Veröffentlichung von Details zu den Ermittlungen gegen ihn. In dem von ihm mitgegründeten Online-Dienst Truth Social schrieb Trump wieder von einer "Hexenjagd" gegen ihn. Der US-Bundespolizei FBI und dem Justizministerium warf er eine "totale PR-Täuschung" vor. Der zuständige Richter hätte aus seiner Sicht den "Einbruch in sein Haus" niemals erlauben dürfen.

Schon kurz nach der Durchsuchung hatte er das Vorgehen der Behörden als politisch motiviert kritisiert. Es gehe den Beteiligten nur darum, ihn von einer erneuten Präsidentschaftsbewerbung abzuhalten, so Trump. Dieser wehrt sich nun mit einer Klage.

Aber auch zahlreiche Republikaner hatten sich auf Trumps Seite gestellt und die Razzia scharf kritisiert. Sie warfen dem FBI Machtmissbrauch vor, das Justizministerium sei zu weit gegangen. Gleichzeitig forderten sie Aufklärung. Die Veröffentlichung der Ermittlungsdokumente ändert daran wohl nicht viel. Der republikanische Kongressabgeordnete Dan Bishop schrieb auf Twitter: "So viel zu Transparenz" und zeigte ein Foto von zwei fast komplett geschwärzten Seiten.

War die Aufbewahrung rechtmäßig oder nicht?

So ungewöhnlich der Einsatz, so ungewöhnlich ist auch die Veröffentlichung wesentlicher Verfahrensdokumente - wenn auch wie nun in weiten Teilen geschwärzt. Insbesondere die jetzt veröffentlichte inhaltliche Begründung für den Durchsuchungsbefehl ist normalerweise nichts, was während laufender Ermittlungen nach außen dringt. Angesichts des großen Drucks hatte Justizminister Merrick Garland zuvor bereits die Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls und des Belegs über die beschlagnahmten Gegenstände angestoßen.

Demnach wurden die Agenten bei Trump tatsächlich fündig: Sie beschlagnahmten unter anderem einen Satz Dokumente der Geheimhaltungsstufe "Top Secret/SCI", die streng geheim sind und nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. Vier Dokumenten-Sätze waren als "Top Secret" ("streng geheim") eingestuft, drei weitere als "geheim", die verbliebenen drei als "vertraulich".

Trump weist die Vorwürfe von sich: Er behauptet, die Dokumente seien freigegeben und die Geheimhaltung aufgehoben gewesen. Doch so einfach ist es nicht. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzuheben. Dafür gibt es aber ein formelles Verfahren, mitunter sind weitere Zustimmungen nötig. Außerdem spielt nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren, da auch schon die ungenehmigte Aufbewahrung von Dokumenten mit Bezug zur nationalen Verteidigung strafbar sein kann. Das ist auch in dem nun veröffentlichten Dokument klargestellt - in einer Fußnote.

Trump reichte nach der Veröffentlichung einen "ergänzenden" Antrag vor Gericht ein. Darin fordert er das Gericht auf, die Regierung an der Überprüfung der in Mar-a-Lago beschlagnahmten Dokumente zu hindern, bis eine dritte Partei, ein sogenannter Special Master, ernannt werden kann. Dieser soll die Untersuchung der Dokumente unabhängig überwachen. Trump hatte bereits am Montag einen ähnlichen Antrag gestellt. Trumps Anwälte erklärten, ihrem Antrag solle stattgegeben werden, da die veröffentlichte Erklärung zu stark eingeschwärzt worden sei. Sie enthalte "fast keine Informationen, die es (Trump) ermöglichen würden, zu verstehen, warum die Razzia stattfand oder was aus seinem Haus mitgenommen wurde".

US-Präsident Joe Biden sagte auf die Frage eines Reporters zu seinem eigenen Umgang mit Geheimpapieren: "Ich habe bei mir zu Hause einen abgetrennten Raum, der vollkommen sicher ist. Ich nehme heute den heutigen PDB ("President's Daily Brief", zu Deutsch: Tagesbericht für den Präsidenten) mit nach Hause. Der ist verschlossen, eine Person ist bei mir, das Militär, und ich lese ihn. Dann schließe ich ihn wieder ein und gebe ihn zurück."

Laura Goudkamp, ARD Washington, 27.08.2022 06:04 Uhr