Ein Flugzeug vom Typ Boeing 737 Max.

Nach 737-Max-Abstürzen Flugzeugbauer Boeing droht neuer Ärger

Stand: 15.05.2024 09:45 Uhr

Boeing könnte für zwei Flugzeugabstürze strafrechtlich verfolgt werden. Laut der US-Regierung habe das Unternehmen gegen Auflagen verstoßen. Das weitere Vorgehen wird noch geprüft.

Der Flugzeugbauer Boeing kann nach Angaben des US-Justizministeriums für zwei tödliche Abstürze von 737-Max-Maschinen vor rund fünf Jahren strafrechtlich verfolgt werden. Das Unternehmen habe gegen Verpflichtungen aus einer Vereinbarung verstoßen, die Boeing vor einer strafrechtlichen Verfolgung der Abstürze bewahrt habe, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums.

Boeing habe nicht wie abgemacht ein Programm umgesetzt, das Verstöße gegen US-Betrugsgesetze verhindern sollte, hieß es in Gerichtsunterlagen. Die US-Regierung prüfe noch, wie sie in dem Fall weiter vorgehen werde. Boeing hat nun bis zum 13. Juni Zeit für eine offizielle Antwort. In einer ersten Reaktion betonte das Unternehmen, es habe sich nach seiner eigenen Einschätzung an die Vereinbarung gehalten.

Boeing sollte Compliance- und Ethik-Programm umsetzen

Bei Abstürzen zweier Maschinen des Typs 737-Max im Oktober 2018 und März 2019 in Indonesien beziehungsweise Äthiopien waren insgesamt 346 Menschen ums Leben gekommen. Ein Auslöser der Unglücke war Ermittlungen zufolge eine Software der Flugzeuge, die Piloten unterstützen sollte, aber stärker als von ihnen erwartet in die Steuerung eingriff.

Boeing geriet in die Kritik, weil der Flugzeugbauer bei der Zertifizierung des Typs durch US-Behörden spezielle Schulungen für die Software für unnötig erklärt hatte. Gemäß der Vereinbarung mit der US-Regierung zahlte Boeing eine Strafe von 243 Millionen Dollar (225 Millionen Euro).

Die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Flugzeugabstürzen wurden zwar nicht weiterverfolgt. Allerdings galt so etwas wie eine Bewährungsregelung mit der zentralen Auflage, dass Boeing ein Compliance- und Ethik-Programm umsetzt. Das Justizministerium betonte nun, dass ein Verstoß dagegen wieder eine strafrechtliche Verfolgung des Unternehmens nach sich ziehen kann.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete rbb24 am 15. Mai 2024 um 09:09 Uhr.