Plenarsaal des Deutschen Bundestags im Reichstagsgebäude in Berlin.

Lexikon zur Bundestagswahl N - Nachrücker

Stand: 12.08.2021 12:20 Uhr

Nachrücker/Nachrückerin

Im Laufe einer Wahlperiode (vgl. Wahlperiode) kommt es immer wieder vor, dass Abgeordnete sterben oder ihr Mandat (vgl. Mandat) aus verschiedenen Gründen niederlegen. In diesen Fällen wird der frei gewordene Sitz durch Nachrücker derselben Partei besetzt. Das Mandat geht dann an einen noch nicht berücksichtigten Bewerber bzw. eine Bewerberin der Landesliste (vgl. Landesliste) in dem Bundesland, in dem der oder die ausgeschiedene Abgeordnete den Sitz errungen hatte. Diese Nachrücker werden auch als Listennachfolger bezeichnet. In der nun zu Ende gehenden Wahlperiode wurden 39 ausgeschiedene oder verstorbene Abgeordnete durch Nachrückerinnen oder Nachrücker im Parlament ersetzt.

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