Berliner Runde zur Bundestagswahl 2017

Lexikon zur Bundestagswahl E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler

Stand: 12.08.2021 12:20 Uhr

Elefantenrunde

Offiziell heißt sie Berliner Runde - als der Bundestag seinen Sitz noch in Bonn hatte, war es die Bonner Runde: Gemeint ist die traditionelle Diskussionsrunde am Wahlabend, bei der sich Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien im Fernsehstudio den Fragen der Journalistinnen und Journalisten von ARD und ZDF stellen. Nach Landtagswahlen setzt sich die Runde meist aus den Generalsekretären der Parteien zusammen, nach der Bundestagswahl sind es dagegen in der Regel die Spitzenkandidatinnen oder -kandidaten oder die Parteivorsitzenden. Die wegen der hochkarätigen Besetzung auch Elefantenrunde genannte Diskussionsrunde dient der Einordnung und Deutung der Wahlergebnisse aus Sicht der Bundesparteien.

Enthaltung

Wer sich bei der Bundestagswahl der Stimme enthalten möchte, kann dies tun, indem er nicht zur Wahl geht. Auf den Stimmzetteln (vgl. Stimmzettel) gibt es keine Möglichkeit, "Enthaltung" anzukreuzen. Wenn jemand einen leeren Stimmzettel abgibt, werden Erst- und Zweitstimme als ungültig und nicht als Enthaltung gewertet.

Erststimme

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin für das Direktmandat (vgl. Direktmandat) des Wahlkreises (vgl. Wahlkreis), mit der Zweitstimme (vgl. Zweitstimme) die Landesliste einer Partei. Die Wahl der Wahlkreisabgeordneten mit der Erststimme basiert auf dem Grundsatz der Mehrheitswahl - es gewinnt also derjenige Bewerber das Direktmandat, für den im jeweiligen Wahlkreis die meisten Erststimmen abgegeben werden. Ausschlaggebend für Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist allerdings das Ergebnis der Parteien bei den Zweitstimmen, das nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Sitze umgerechnet wird.

Erstwählerin/Erstwähler

Als Erstwählerin bzw. Erstwähler werden diejenigen Wahlberechtigten bezeichnet, die zum ersten Mal ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben dürfen. Das sind all jene, die seit der vorangegangenen Bundestagswahl das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, das Voraussetzung für das aktive Wahlrecht (vgl. aktives Wahlrecht) ist.

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