Schockbilder und Warnhinweise sind Zigarettenschachteln zu sehen

Europäischer Gerichtshof Schockbilder Pflicht auf Zigarettenautomaten

Stand: 09.12.2021 12:36 Uhr

Schockbilder auf Zigarettenpackungen müssen beim Kauf im Supermarkt bereits am Automaten zu sehen sein - und nicht erst beim Bezahlen an der Kasse. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Von Kerstin Anabah, ARD-Rechtsredaktion

Die deutsche Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei hat zwei Münchner Supermärkte verklagt. Dort gibt es Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke anhand eines Bildes ausgewählt hat. Auf diesem Bild sind keine Warnhinweise zu sehen. Die sehen die Kunden erst bei der Bezahlung an der Kasse.

Das aber sei zu spät, entschieden nun die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, nachdem ihnen der Bundesgerichtshof die entscheidenden Rechtsfragen vorgelegt hatte. Nach europäischem Recht müssten nicht nur Zigarettenpackungen, sondern auch vergleichbare Abbildungen bereits Schockbilder beinhalten.

Supermärkte müssen Automaten umgestalten

Nach der Auslegung europäischen Rechts muss nun das deutsche Gericht den konkreten Fall entscheiden. Klar dürfte aber schon jetzt sein: Supermärkte werden vermutlich zukünftig ihre Zigarettenautomaten umgestalten müssen.

Az: C-370/20

Kerstin Anabah, Kerstin Anabah, SWR, 09.12.2021 11:59 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 09. Dezember 2021 um 11:35 Uhr.