Leitungsrohre mit Fernwärmewasser.

Kartellamt untersucht Preise Verfahren gegen weitere Fernwärme-Anbieter

Stand: 16.11.2023 12:24 Uhr

Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen mehrere Stadtwerke und Fernwärmeversorger in ganz Deutschland eingeleitet. Es werde untersucht, ob die Anbieter zu hohe Preise von den Kunden verlangt hätten.

Sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger sind wegen des Verdachts missbräuchlicher Preissteigerungen ins Visier der Wettbewerbshüter geraten. Das Bundeskartellamt teilte heute mit, Verfahren gegen die betroffenen Gesellschaften eingeleitet zu haben. Es werde untersucht, ob die Anbieter im Zeitraum 2021 bis September 2023 die sogenannte Preisanpassungsklausel gezogen haben.

Fernwärmeversorger verwenden diese Klausel bei der Anpassung ihrer Preise, um sowohl die allgemeine Marktentwicklung als auch die Kosten für diejenige Energie, die konkret bei der eigenen Wärmeerzeugung eingesetzt wird, abzubilden.

Fernwärmeversorger sind Monopolisten

"Fernwärmeversorger verfügen in ihren jeweiligen Netzgebieten über eine Monopolstellung", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Verbraucher könnten den Anbieter nicht wechseln. "Deshalb unterliegen die Versorger auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot."

Die Fernwärmepreise müssten sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren. So sei etwa die Frage zu klären, ob ein Unternehmen den Fernwärmepreis an die Entwicklung des Gaspreises angepasst hat, obwohl tatsächlich auch andere günstigere Alternativen für die Wärmeerzeugung hätten verwendet werden können.

Neun Netze in vier Bundesländern betroffen

"Wir prüfen in diesen Verfahren insbesondere, ob die konkret verwendeten Preisanpassungsklauseln gegen rechtliche Vorgaben verstoßen und so zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt haben", sagte Mundt.

Die Namen der Firmen nannte das Kartellamt nicht, die Unternehmen sind mit neun Fernwärmenetzen in vier Bundesländern tätig. Sie werden nun aufgefordert, ihre Berechnungen zu erläutern und entsprechende Unterlagen einzureichen. Das Kartellamt wies darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig von dem nun eingeleiteten Verfahren selbst klagen können, wenn Fernwärme-Preiserhöhungen bei ihnen zu stark ausgefallen sind.

Deutliche Preissteigerungen

Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges und dem Stopp russischer Gaslieferungen im Frühjahr 2022 waren die Energiepreise in die Höhe geschossen. Das bekamen auch Fernwärmekunden zu spüren. In etlichen Städten und Regionen sind ihnen in den vergangenen Monaten Verträge ihrer Versorger mit explodierenden Preisen ins Haus geflattert.

So hatten etwa die Stadtwerke Münster Medienberichten zufolge Forderungen erhoben, die drei- bis viermal so hoch waren wie bisher. Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat auch der Fernwärmeanbieter E.ON seine Preise zwischen 2020 und 2022 drastisch erhöht, was für die Haushalte Mehrkosten von mehreren Tausend Euro bedeutete.