Freihandelsabkommen mit Kanada Auf dem Weg in die Paralleljustiz

Stand: 14.08.2014 18:28 Uhr

Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss - CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen.

Von Tamara Anthony, ARD Berlin

TTIP ist inzwischen in aller Munde, das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA. Weniger bekannt ist bisher das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU mit dem Namen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Dabei soll es Investoren die gleichen Rechte eröffnen wie TTIP. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt der ausgehandelte Vertrag von etwa 1500 Seiten exklusiv vor.

Und Kritik gibt es auch daran reichlich: besonders an den sogenannten Investor-Staat-Schiedsstellen. Diese ermöglichen es Konzernen, einen Staat vor einer geheim tagenden Schiedsstelle zu verklagen. Der Investor soll damit die Möglichkeit haben, gegen Gesetze und Maßnahmen der Regierung vorzugehen, die die Gewinnchancen seiner Investitionen stark einschränken.

Philip Morris klagt auf Schadensersatz für Schockbilder

Experten wie  Markus Krajewski sehen in den Schiedsstellen große Gefahren. Der Wirtschaftsvölkerrechtler hat die Verhandlungen zu CETA begleitet und forscht zu Abkommen dieser Art mit anderen Ländern. Zwischen einigen Ländern gibt es nämlich bereits Freihandelsabkommen, die solche Schiedsgerichte vorsehen. Internationale Konzerne können diese bereits heute anrufen, wenn sie eine Niederlassung in einem dieser Länder haben.

Bekanntestes Beispiel ist der Tabakkonzern Philip Morris: Er klagt derzeit bei einer solchen Investor-Staat-Schiedsstelle gegen Australien. Dort hatte die Regierung per Gesetz vorgeschrieben, dass Zigaretten nur noch in faden, eintönigen Packungen anzubieten seien - auch der Firmenname darf nur noch in einheitlicher Schrift geschrieben werden, und auf der Zigarettenschachtel muss ein Foto eines Krebstumors, eines erblindeten Auges oder eines abfaulenden Fußes prangen. Philip Morris fordert nun Schadensersatz in Millionenhöhe. Die Begründung: Die bei der Investitionsentscheidung nicht absehbaren strengen Tabakgesetze hätten dem Konzern das Geschäft kaputt gemacht.

"Diese Klagemöglichkeit wird es mit CETA auch geben. Das Abkommen schafft die Möglichkeit einer Paralleljustiz für Konzerne, deren Entscheidungen noch über letztinstanzlichen Gerichten stehen", sagt Krajewski. Um zu klagen, müsse ein Konzern nur behaupten, dass ein Gesetz, eine politische Maßnahme oder sogar eine Gerichtsentscheidung "manifest unverhältnismäßig" sei. Konzerne wie Philip Morris können dann Schadensersatz in Millionen- oder gar Milliardenhöhe einklagen - was letztlich der Steuerzahler zu tragen hat.

Vattenfall verklagt Deutschland wegen des Atomausstiegs

Auch in Deutschland laufen bereits ähnliche Klagen. Der schwedische Konzern Vattenfall verklagt die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs. Beim Thema Energie gibt es nämlich bereits ein vergleichbares Abkommen, das Deutschland unterschrieben hat. Die Gewinnaussichten seien erheblich beeinträchtigt, argumentiert der Konzern, somit sei der Investorenschutz betroffen. Neben dem Klageweg über Gerichte hat Vattenfall auch die Investor-Staat-Schiedsstelle angerufen. Das Verfahren läuft noch.

Vattenfall fordert Schadensersatz in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Aus einer schriftlichen Anfrage der Linkspartei an das Bundeswirtschaftsministerium geht hervor, dass die Regierung zudem allein für die Prozess- und Mandatskosten bis Juli 2014 bereits mehr als eine Million Euro ausgegeben hat, für die Jahre bis 2017 habe sie vorsichtshalber Verfahrenskosten von 6,2 Millionen Euro im Haushaltsplan veranschlagt.

Immer mehr Investoren verklagen die Staaten

Wie viele dieser Verfahren es insgesamt gibt, ist nicht bekannt. Sie müssen nirgends gemeldet werden. Sicher ist, dass die Zahl von Investor-Staat-Klagen in den letzten Jahren rasant gestiegen ist. 2001 waren es noch keine 100 Fälle, im Jahr 2013 wurden bei der UNCTAD, der Welthandels- und Entwicklungskonferenz der UN, bereits über 560 Verfahren registriert. Nicht immer kommt der Investor mit seinen Forderungen durch. Doch von den mehr als 270 abgeschlossenen Fällen wurden circa 30 Prozent für den Investor entschieden und circa 40 Prozent für den Staat, die restlichen Fälle endeten mit einem Vergleich.

Und diese Fälle könnten noch deutlich zunehmen. Denn CETA gilt als Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP. Und dass es am jetzigen Verhandlungsstand von CETA noch größere Änderungen geben wird, ist zu bezweifeln.

Im Zweifel für den Investitionsschutz - auch bei CETA

Am 5. August wurde der Text, der seit 2009 verhandelt wurde, der Bundesregierung übermittelt. Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Text jetzt prüfen und sich die 1500 Seiten durchlesen. Auf Anfrage der Linkspartei schreibt die Bundesregierung, dass sie zwar "prinzipiell Investitionsschutzabkommen in Freihandelsabkommen zwischen entwickelten Rechtsstaaten nicht für erforderlich" halte. Falls aber "das europäische Gesamtinteresse an diesen Freihandelsabkommen so überwiegend" sei, werde gegebenenfalls das "ausgehandelte Investitionsschutzabkommen hingenommen".

Der Rechtsexperte Krajewski hält es für abwegig, dass das Paket durch die Bundesregierung nach fünf Jahren Verhandlung noch einmal aufgeschnürt werden könnte. Deutschland könne im Ministerrat vielleicht ein Veto einlegen, dass Deutschland aber das ganze Abkommen platzen lassen werde, sei politisch sehr unwahrscheinlich.