EU-Freihandelsvereinbarung mit Kanada Gabriel knickt bei CETA-Abkommen ein

Stand: 10.09.2014 18:17 Uhr

Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada gibt Investoren die Möglichkeit, vor internationalen Schiedsstellen gegen Regierungen zu klagen. Öffentlich sieht der Wirtschaftsminister diese Art der Paralleljustiz kritisch, gegen Brüssel verliert er aber kein Wort der Kritik.

Von Tamara Anthony, ARD Berlin

Fünf Jahre wurde zwischen der EU-Kommission und Kanada über das Freihandelsabkommen CETA verhandelt. Das Ergebnis ist ein über 1500 Seiten langer Vertrag. Teil des Textes: der Investorenschutz.

Worum geht es: Konzerne können Staaten vor einer internationalen Schiedsstelle verklagen, wenn sie ihre Gewinnchancen durch staatliche Gesetze oder Maßnahmen stark eingeschränkt sehen. Der in Deutschland zuständige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte sich öffentlich kritisch gegenüber der Investorenschutzklausel geäußert.

Aus einem internen Papier zu CETA geht nun jedoch hervor, dass die Haltung seines Ministeriums intern eine andere ist: Auf der Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses in Brüssel bedankt sich der Vertreter Deutschlands bei der Kommission für das "positive" Ergebnis der Verhandlungen mit Kanada.

Im Protokoll der Sitzung werden zwar einige Punkte aufgezählt, bei denen der Spitzenbeamte noch Nachbesserungsbedarf sieht. Auch der Punkt Investitionsschutz taucht dort auf - doch kritisiert werden die Sonderrechte für Investoren dort nicht. Kein Wort der grundsätzlichen Kritik an diesem Punkt.

Noch Abstimmungsbedarf in der Regierung

Nachbesserungsbedarf sieht der Vertreter der Bundesregierung beim Investorenschutz nur für den Fall von Bankenabwicklungen und Schuldenschnitten. Offenbar befürchtet das Bundeswirtschaftsministerium, dass Investoren in so einem Fall einen EU-Staat auf Schadensersatz verklagen könnten. "Bei Schuldenschnitten und Bankenabwicklungen in EU-Mitgliedsstaaten dürfe es nicht zu einer Haftung der EU bzw. von Mitgliedsstaaten kommen", so die Position Deutschlands laut Sitzungsprotokoll. Einige andere EU-Länder unterstützen diese Position, Großbritannien aber beispielsweise wolle nichts mehr an der jetzigen Regelung ändern, heißt es in dem als vertraulich eingestuften Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Keine grundsätzliche Kritik am Investorenschutz? Ist die Bundesregierung also eingeknickt? Auf Nachfrage beim Bundeswirtschaftsministerium heißt es, das CETA-Abkommen sei innerhalb der Bundesregierung noch in der Abstimmung. Bei dem vertraulichen Papier handele es sich um eine interne Positionierung Deutschlands gegenüber der EU-Kommission - und zu internen Papieren werde nicht Stellung bezogen.

Aus dem Papier geht auch hervor, dass es weiterhin Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik über den Rechtscharakter des Abkommens gibt. Der ist entscheidend für die Frage, ob auch die nationalen Parlamente über das Abkommen abstimmen dürfen oder nicht. Diese Frage sei nicht geklärt worden, als der EU-Kommission das Verhandlungsmandat abgetreten wurde, so der Sprecher des Wirtschaftsministeriums.

Fällt das Abkommen allein in die Zuständigkeit der Kommission, hätten die Mitgliedsländer auch kein Vetorecht. Der Vertrag könnte also selbst gegen den Willen Deutschlands verabschiedet werden.

"CETA ermöglicht TTIP durch die Hintertür"

Dabei ist das Freihandelsabkommen mit Kanada mehr als nur eine Blaupause für das noch deutlich bedeutendere Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA - genannt TTIP. "CETA ermöglicht TTIP durch die Hintertür: US-Firmen können über kanadische Niederlassungen EU-Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, sobald sie durch Umwelt- oder Sozialstandards ihre Gewinne geschmälert sehen", befürchtet Maritta Strasser von der Kampagnen-Plattform Campact.

Schon jetzt werden Freihandelsabkommen oft über ein Drittland zur Geltung gebracht. So klagt etwa der Tabakkonzern Philipp Morris über seine Niederlassung in Hongkong auf Milliardenentschädigung gegen Australien. Die Regierung hatte Tabakunternehmen verpflichtet, Zigaretten nur noch in faden, eintönigen Packungen anzubieten, versehen mit einer Rauchwarnung und Schockfotos. Der höchste australische Gerichtshof wies eine Klage ab, dafür läuft nun eine Milliardenklage bei einer der privaten Schiedsstellen.