Andreas Voßkuhle

Interview mit Voßkuhle "Es geht uns um mehr Kontrolle"

Stand: 14.05.2020 19:31 Uhr

Die Amtszeit von Bundesverfassungsgerichtspräsident Voßkuhle geht zu Ende. Im SWR-Interview verteidigt er das umstrittene Karlsruher Urteil zum EZB-Anleihenkauf und spricht auch über Grundrechte in der Corona-Krise.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion und Klaus Hempel, SWR

5. Mai, kurz vor 10.00 Uhr im Raum hinter dem Karlsruher Gerichtssaal: Zum letzten Mal zieht Andreas Voßkuhle nach zwölf Richterjahren seine rote Robe an. "Das war ein Moment des Abschieds, aber auch wie immer der Anspannung", sagt er im SWR-Interview. Anspannung sicher auch, weil um kurz nach 10.00 Uhr ein Paukenschlag folgt: das EZB-Urteil, das hohe Wellen geschlagen hat.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben - so das Karlsruher Urteil - ihre Kompetenzen massiv überschritten. Der Luxemburger Richterspruch sei daher nicht bindend für Deutschland. Die EZB müsse ihr Programm besser begründen und nachbessern, sonst darf die Deutsche Bundesbank bald nicht mehr mitmachen.

Kein Schaden für europäische Rechtsgemeinschaft

Zum vielfach geäußerten Vorwurf, das Urteil schade der europäischen Rechtsgemeinschaft, sagt Voßkuhle: "Wir sehen das sehr anders. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass der Rechtsrahmen, die europäischen Verträge eingehalten werden."

Die rechtliche Kontrolle der EZB sei zunächst einmal Aufgabe des EuGH. "Er ist für das Europarecht zuständig", betont Voßkuhle: "Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn der EuGH eine Entscheidung fällt, die wir so nicht mehr nachvollziehen können, dann sind auch die Verfassungsgerichte berechtigt, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen."

Urteil bleibe die Ausnahme

Sich gegen den EuGH und die EZB zu stellen, werde aber nicht der Regelfall. "Wir können das nur in absoluten Ausnahmefällen. Aber da können wir es." Dass sich andere Länder am Karlsruher Beispiel orientieren könnten, ist für Voßkuhle kein Argument:

Wir haben dem EuGH vorgeworfen, dass er seine Kontrollaufgaben nicht ausreichend wahrgenommen hat. Wir wollen also mehr gerichtliche Kontrolle. Während es in Polen eher darum geht, dass man nicht gerne kontrolliert werden möchte vom EuGH. Also eine vollkommen andere Konstellation.

EU prüft Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, wegen des Verfassungsgerichtsurteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Darüber werde auf Antrag der Kommission am Ende der EuGH entscheiden. Ob es klug sei, dass am Ende der EuGH selbst darüber entscheide, ob er alles richtig gemacht habe? Ob dies das Vertrauen in die europäischen Institutionen stärke? Da sei er skeptisch, sagt Voßkuhle.

Außerdem betont er: Karlsruhe habe nicht über Hilfsmaßnahmen der EZB in der Corona-Krise entschieden. Das Urteil sei schon vor der Corona-Krise fertig gewesen.

Corona-Krise "Herausforderung für Verfassungsstaat"

Die Einschränkungen im Alltag während der Corona-Krise seien für einen demokratischen Verfassungsstaat eine Herausforderung. Er könne die Besorgnis vieler Bürgerinnen und Bürger gut verstehen, sehe aber gleichzeitig, dass die Mechanismen, die man habe, gut funktionierten. So seien die Gerichte funktionsfähig und beschäftigten sich mit vielen Verfahren:

Wichtig ist immer, dass Maßnahmen nicht auf unbestimmte Zeit angeordnet sind, sondern dass sie immer eine konkrete Befristung enthalten. Dass gezeigt wird, dass man immer wieder neu auf die Sachlage einstellt.

Karlsruhe wird Klagen genau prüfen

Das Bundesverfassungsgericht gab bei pauschalen Verboten von Demonstrationen und Gottesdiensten einigen Eilanträgen statt, lehnte viele aber auch ab. Das Eilverfahren in Karlsruhe sei aber nicht das Ende, sagt Voßkuhle.

Die Verfassungsbeschwerden würden noch im Hauptsacheverfahren genau geprüft: "Die sind wichtig für das Grundrechtsverständnis in unserem Staat. Und wir wollen den Bürgern und Bürgerinnen Vertrauen geben. Dementsprechend hängen wir uns da rein."

Stephan Harbarth (Archivbild)

Stephan Harbarth soll Voßkuhles Nachfolger werden.

Nachfolger steht so gut wie fest

"Wir", ergänzt er, das meine natürlich die Kolleginnen und Kollegen. Denn Voßkuhles Amtszeit ist bereits am 6. Mai abgelaufen. Demnächst soll im Bundesrat ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für sein Richteramt gewählt werden, so lange ist er weiter im Amt. Voßkuhles designierter Nachfolger als Präsident ist der Vorsitzende des Ersten Senats in Karlsruhe, Stephan Harbarth.

Der 56-jährige Voßkuhle wird als Professor für Staatsrecht an die Universität Freiburg zurückkehren. Darauf freue er sich - "und auf weniger Druck als derzeit, einen Spaziergang im Wald, oder einfach mal so ins Kino zu gehen".

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 13. Mai 2020 um 20:00 Uhr.