Urteil des EuGH erwartet Streit über Glyphosat-Auskunftsrechte

Stand: 23.11.2016 05:34 Uhr

Glyphosat beschäftigt heute das höchste europäische Gericht. Der EuGH entscheidet, ob die vollständige Zusammensetzung des Pflanzenschutzmittels veröffentlicht werden muss. Dabei spielt der Streit über den Begriff "Emission" eine entscheidende Rolle.

Zwei Umweltschutzorganisationen, darunter Greenpeace, hatten Ende 2010 bei der EU-Kommission beantragt, dass sie Zugang zu einer Akte bekommen. Darin sind Informationen über die Erstzulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Europa im Jahr 2001 zu finden.

Die EU-Kommission erlaubte den Umweltschutzorganisationen zwar Einblick, hielt aber bestimmte Dokumente zurück, um die geschäftlichen Interessen der Unternehmen, die die Zulassung beantragt hatten, zu schützen. Dagegen klagten die Umweltschutzorganisationen. Das zuständige Gericht gab ihnen Recht. Die Richter waren der Ansicht, dass auch die zurückgehaltenen Dokumente "Emissionen in die Umwelt" beträfen und daher ein Interesse an ihrer Veröffentlichung zu vermuten sei.

Begriffsstreit über "Emissionen"

Die EU-Kommission ist dagegen. Sie definiert den Begriff "Emission" anders. Ihrer Ansicht nach ist eine Emission ein Ausstoß von Schadstoffen, etwa aus Schornsteinen von Industrieanlagen. Nicht aber ein Versprühen von Pflanzenschutzmitteln auf einem Acker. Der Vermutungsanspruch, der für Informationen über Emissionen gelte, greife in diesem Fall also nicht. Die EU-Kommission hatte daher Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, über das der Europäische Gerichtshof heute entscheiden wird.

Wir der Prozess neu aufgerollt?

Die Generalanwältin des höchsten europäischen Gerichts war in ihren Schlussanträgen Anfang April der Meinung, dass "Emissionen in die Umwelt" nicht nur als Schadstoffausstoß von Industrieanlagen zu verstehen sind. Sie wies gleichzeitig aber auch auf die europäische Pflanzenschutzverordnung hin, die es seit Mitte 2011 gibt, und in der solche Fragen detaillierter festgelegt werden.

Nach Ansicht der Generalanwältin müsse das Urteil aufgehoben werden und das Gericht neu entscheiden - auf der Grundlage der neuen europäischen Verordnung.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 23. November 2016 um 05:49 Uhr