Verfahren gegen VW Ermittlung wegen Steuerhinterziehung

Stand: 24.11.2015 12:36 Uhr

Steuerhinterziehung - so lautet der neue Vorwurf der Ermittlungsbehörden gegen VW. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein förmliches Verfahren eröffnet. Durch die Abgas-Manipulation waren die betroffenen Fahrzeuge in eine niedrigere Steuerklasse eingestuft worden.

Von Thorsten Hapke, NDR Hannover

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitet ihre Ermittlungen in der VW-Affäre aus. Nach Informationen des NDR ist ein zweites förmliches Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Dieses Mal wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte den Sachverhalt. Grund ist das Eingeständnis von Volkswagen, CO2- und Verbrauchswerte von Fahrzeugen der aktuellen Modellpalette manipuliert zu haben. Ende September hatte die Staatsanwaltschaft bereits ein Verfahren wegen der Manipulations-Software in Diesel-Motoren der Marke Volkswagen eingeleitet.

Die Vorprüfungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass ein Anfangsverdacht wegen Steuerhinterziehung besteht. Die Begründung: Durch die falschen Angaben sind für die betroffenen Fahrzeuge falsche Kfz-Steuerbescheide ergangen. Auch wenn die Fahrzeughalter formal Steuerschuldner sind, trägt Volkswagen nach bisheriger Prüfung der Staatsanwälte die Verantwortung für die Hinterziehung. Die Ermittlungen richten sich gegen fünf VW-Mitarbeiter. Bei den Ermittlungen geht es um Steuerhinterziehung in mehrfacher Millionenhöhe.

Steuerhinterziehung als zentraler Vorwurf

VW hatte mitgeteilt, dass 800.000 Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen sind. Durch diese hohe Zahl kommt schnell eine sehr hohe Summe hinterzogener Steuern zusammen. In dem Verfahren soll ebenfalls geprüft werden, ob möglicherweise auch ein Betrugsdelikt vorliegt. Allerdings halten die Ermittler die Steuerhinterziehung nach der Vorprüfung für das zentrale Delikt. Ein Betrug lässt sich möglicherweise nur schwer belegen, weil der Verbrauch und die CO2-Abgabe eines Fahrzeugs nur eine von vielen Kaufentscheidungen ist.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat sich nach kurzer Prüfung dagegen entschieden, das neue Verfahren in das schon laufende Ermittlungsverfahren wegen der Manipulations-Software zu integrieren. Beide Sachverhalte sind äußerst komplex. Deshalb wird das neue Verfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft Braunschweig von zwei Staatsanwälten betreut, die in das erste Verfahren nicht involviert sind.