Gaszähler

Gas-Einmalzahlung Mieterbund sieht Mieter im Nachteil

Stand: 10.11.2022 08:53 Uhr

Zu spät, zu kompliziert und wenig transparent: Der Deutsche Mieterbund sieht die geplante Einmalzahlung für Mieter kritisch. Heute stimmt der Bundestag über die Maßnahme ab, die Teil der Gaspreisbremse ist.

Heute will der Bundestag über die geplante Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden abstimmen. Der Mieterbund sieht Mieter bei der Soforthilfe allerdings benachteiligt. Sie sei zwar enorm wichtig, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, der Nachrichtenagentur dpa. "Mieterinnen und Mieter profitieren davon aber viel zu spät und werden im Gesetz benachteiligt." Bei den meisten Mieterinnen und Mieter wirke sich die Dezember-Entlastung aus 2022 erst im Laufe des Jahres 2023 im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aus.

Entlastung sofort oder erst bei der Nebenkostenabrechnung?

Siebenkotten forderte, die Gaspreisbremse solle mit einer sofortigen Anpassung der Abschlagszahlungen vorgezogen werden. "Falls das nicht umsetzbar ist, müssen Gas- und Fernwärmekunden über eine Einmalzahlung im Januar und Februar entlastet werden." Um eine Entlastungslücke zu schließen, solle die Gaspreisbremse auf Januar vorgezogen werden, verlangte auch der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnecke.

Er verteidigte aber die spätere Wirkung der Dezemberhilfen. Weil die Nebenkostenabrechnung für viele Mieter hoch ausfallen werde, solle die Hilfe der Steuerzahler auch zu diesem Zeitpunkt ankommen. "Die ursprüngliche Idee, dass die Einmalzahlung im Dezember centgenau von den Vermietern auf die Mieter heruntergebrochen und an diese ausgezahlt werden sollte, hätte im Chaos geendet." Sie wäre in der Praxis nicht umzusetzen gewesen.

Mieterbund-Präsident Siebenkotten kritisierte darüber hinaus, dass die Regelungen viel zu kompliziert und gerade für Mieter kaum transparent seien. "So erfährt nur ein Bruchteil der Mieterinnen und Mieter, wie hoch ihr individueller Entlastungsbeitrag durch die Bundesregierung eigentlich ist."

Sonderregel für Mieter

Die milliardenschwere Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden ist gedacht als Überbrückung, bis die Gaspreisbremse wirkt. Diese soll ab März greifen, die Bundesregierung prüft aber eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar. Die Abrechnung beziehungsweise Gutschrift der Dezember-Entlastung soll über die Gas- und Fernwärmeversorger erfolgen.

Für Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften gilt jedoch eine Sonderregel: Sie sollen den Zuschuss im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung für 2022 erhalten, die 2023 erstellt wird. Denn viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst, heißt es von der Bundesregierung. Bei ihnen kämen die höheren Kosten also erst später an.

Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen allerdings im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden. Etwa bei Neuverträgen kann davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 10. November 2022 um 16:00 Uhr.