Ein DHL-Mitarbeiter sortiert Pakete in einer Zustellbasis der Deutschen Post.

"Post-Ärger-Tool" Verbraucherzentralen helfen bei Problemen mit Zustellern

Stand: 27.11.2023 12:25 Uhr

Nicht zugestellte Sendungen oder extrem lange Zustelldauer: Für Beschwerden über Post- oder Paketdienstleister haben die Verbraucherzentralen ein neues Online-Angebot eingerichtet.

"Welche Rechte habe ich als Post- oder Paketdienst-Kunde?" Mit einem Online-Angebot der Verbraucherzentralen sollen Betroffenen ab sofort Hilfe bei nicht zugestellten Pakten, zu spät angekommen Sendungen oder dauerhaft geschlossenen Post-Filialen bekommen. Das teilten die Verbraucherschützer heute mit.

Das "Post-Ärger-Tool" auf der Homepage der Verbraucherzentralen unterstützt danach bei Beschwerden rund um Briefe, Pakete oder Serviceleistungen der Zustelldienste. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner für ihr Problem finden.

Beschwerden häufen sich

Mithilfe des Tools können sich Verbraucher zudem individuelle Schreiben erstellen lassen, um sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur zu wenden. Die Netzagentur ist die Aufsichtsbehörde, sie sollte eingeschaltet werden, wenn Beschwerden nicht gelöst werden, anhalten oder immer wieder auftreten, empfehlen die Verbraucherschützer.

"Wir bekommen seit vielen Jahren sehr viele Beschwerden über die Serviceleistung der Post- und Paketdienste. Im Laufe der Zeit wurden es immer mehr", erklärte die Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Julia Gerhards. "Wir hoffen, dazu beitragen zu können, dass die Zustelldienstleister ihren Service künftig verbessern." 

Weniger Zeitdruck für die Post

Allerdings dürfte die Zustellung von Briefen künftig länger dauern. Das Bundeswirtschaftsministerium stellte bereits in der vergangenen Woche einen Reformvorschlag zum Postgesetz vor, demzufolge die Post weniger Zeitdruck bei der Beförderung von Briefen haben soll.

Bisher muss das Unternehmen mindestens 80 Prozent der eingeworfenen Schreiben am folgenden Werktag zustellen. Diese Vorgabe soll wegfallen. Stattdessen soll die Post mindestens 95 Prozent der Briefe am dritten Werktag nach Einwurf bei den Empfängern abgegeben haben. Am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein. So einen hohen Pflichtwert gibt es bisher nicht.