Dachlattung als Unterbau für die Dachdeckung zeigt auf einem Einfamilienhaus.
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Sanierung, Heizung, Hausbau Welche Förderungen es noch gibt - und welche nicht

Stand: 13.12.2023 09:17 Uhr

Wegen der Haushaltskrise ist die Unsicherheit groß, wofür es staatliche Förderung gibt. Kredite für Bauen und Wohnen wurden gestoppt, ebenso Zuschüsse für die Energieberatung. Vieles ist noch nicht beschlossen. Ein Überblick.

Von Till Bücker, ARD-Finanzredaktion

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA - bewilligt mit sofortiger Wirkung keine Anträge mehr zu verschiedenen Förderprogrammen. Das teilte die Behörde zu Wochenbeginn mit. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatte vor zwei Wochen einen Stopp für einzelne Förderdarlehen verhängt. Dazu sind noch viele Details für 2024 unklar. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was legt das BAFA auf Eis?

Insgesamt neun Förderprogramme des BAFA sind seit Montag pausiert. Dazu gehört etwa die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die einen Anreiz für den Neubau von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien liefern soll. Außerdem auf Eis gelegt wurden die sogenannte Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen.

Auch die Zuschüsse für nicht-private E-Lastenfahrräder und die Unterstützung bei Projekten zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land wurden gestoppt - ebenso wie das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW). Zuletzt sind noch die Energieberatung (EBN und EBW) und das Förderprogramm Serielle Sanierung betroffen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Zwar sind es viele verschiedene Programme, die wegfallen. Doch für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich tatsächlich gar nicht so viel. Die meisten aufgezählten Zuschüsse gehen in der Regel an Unternehmen und Kommunen. Beim Seriellen Sanieren geht es zum Beispiel um die Entwicklung von vollständig aufeinander abgestimmten Elementen - ist also eher technischer Natur und für Bauunternehmen oder Handwerker relevant.

Genauso wie das vorläufige Aus des Aufbauprogramms Wärmepumpe: Dabei geht es nämlich nicht, wie von vielen zunächst vermutet, um die Zuschüsse für den Kauf und den Einbau des Heizsystems, sondern um die Förderung von Schulungen für Mitarbeiter. Denn eigentlich unterstützt der Staat Unternehmen, dass ihre Angestellten den Einbau und die Wartung von Wärmepumpen erlernen. Letztlich ist also die Sanierung von Wohnhäusern nicht unmittelbar vom Förderstopp betroffen - stattdessen eher indirekt.

Was heißt das genau?

Dazu zählt zum Beispiel der allererste Schritt für Haushalte bei der Sanierung: die Beratung. Bislang hatte der Staat das Honorar eines von der Deutschen Energieagentur anerkannten Beraters, der sich das Haus anschaut und prüft, was und in welcher Reihenfolge saniert werden sollte, im Rahmen der Förderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zu 80 Prozent übernommen. Maximal waren das bei Einfamilienhäusern bis zu 1.300 Euro. Jetzt müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher ihn komplett selbst bezahlen.

Die Energieberatung ist erst einmal ganz unabhängig von der Förderung einer Sanierungsmaßnahme wie dem Dämmen der Fassade oder dem Austausch von Fenstern. Aber: Anhand seiner Analyse erstellt der Berater einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser ist zwar ebenfalls nicht verpflichtend bei den Zuschüssen, erhöhte aber bislang den Fördersatz noch einmal um fünf Prozent. Diese Möglichkeit fällt derzeit weg, wenn keine gültige EBW-Vorgangsnummer vorliegt, wie das BAFA gegenüber tagesschau.de bestätigte.

Die unverbindliche Beratung sollte derweil nicht verwechselt werden mit der Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung. Um einen Zuschuss oder einen zinsgünstigen KfW-Kredit zu beantragen, brauchen Eigentümer häufig eine Projektbeschreibung und einen Nachweis, was wiederum auch von einem Energieberater angefertigt werden muss. Dabei geht es aber konkret um die technischen Mindestanforderungen sowie die Energieeinsparungen der jeweiligen Vorhaben. Das wird dem BAFA zufolge wie gehabt zur Hälfte vom Staat gesponsert.

Welche Programme hat die Förderbank KfW gestoppt?

Die KfW verhängte vor zwei Wochen einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für vier Programme im Bereich Wohnen und Bauen. Schon beschlossene Förderdarlehen laufen aber weiter. Betroffen sind etwa das kommunale Förderprogramm Energetische Stadtsanierung und das Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen, die sich damit infolge der gestiegenen Energiekosten günstig Geld vom Staat leihen konnten.

Doch auch für Verbraucherinnen und Verbraucher wurden zwei zinsverbilligte Kredite inklusive Tilgungszuschüssen auf Eis gelegt. Die Bundesförderung genossenschaftlichen Wohnens unterstützt normalerweise die Beteiligung an einer neuen oder bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Das Darlehen für altersgerechtes Umbauen soll Senioren bei Baumaßnahmen an Haus und Wohnung helfen, um Barrieren zu reduzieren und den Einbruchschutz zu verbessern.

Warum werden so viele Förderprogramme eingefroren?

Hintergrund für das derzeitige Aus der Förderprogramme von BAFA und KfW ist die von der Bundesregierung ausgerufene Ausgabensperre, nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zu Mitteln für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft im Haushalt 2021 für nichtig erklärt hatte. Die gestoppten Programme waren bislang vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt worden.

Welche Förderungen gibt es weiterhin - zum Beispiel bei der Sanierung?

Unberührt von der Antragspause bleibt neben der Förderung für E-Autos, den Hauskauf und den Neubau unter anderem auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wie bereits erwähnt, besteht diese in der Sanierung aus zwei Teilen: aus einem zinsgünstigen Förderkredit der KfW für die Rundumsanierung eines Hauses und aus Zuschüssen für einzelne Maßnahmen, die vom BAFA kommen.

Der Kreditbetrag beim Wohngebäude-Darlehen der KfW beträgt bis zu 150.000 je Wohneinheit für ein Effizienzhaus. Der effektive Jahreszins, also der Zins plus Provisionen und Gebühren, liegt bei 0,24 Prozent für eine Laufzeit von vier bis zehn Jahren. Er steigt zwar, je länger der Kredit läuft, bleibt aber deutlich unter den derzeitigen Marktzinsen. Außerdem zahlt der Staat on Top einen Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent.

Vom BAFA bezuschusst wird die Dämmung des Gebäudes, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, ein sommerlicher Wärmeschutz, raumlufttechnische Anlagen oder digitale Systeme für die Optimierung des Energiebedarfs. Dabei müssen die Eigentümer mindestens 2.000 Euro brutto investieren und können jährlich maximal 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit einreichen. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der Ausgaben.

Zusätzlich unterstützt das BAFA aktuell noch den Tausch der Heizung. Immobilienbesitzer können mindestens 2.000 Euro und maximal 60.000 Euro ihrer Kosten pro Wohneinheit einreichen. Davon bekommen sie je nach Art der Anlage zehn bis 30 Prozent erstattet. Sollte die alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung zudem funktionieren, kommen noch einmal zehn Prozentpunkte als Belohnung oben drauf.

Was ist noch offen?

Vieles. Zum einen stehen letztlich alle Förderprogramme des Staates mit Blick auf den Haushalt auf dem Prüfstand. Zum anderen wurde bereits zur Novellierung des Heizungsgesetzes im September eine überarbeitete Förderrichtlinie des BEG angekündigt. Diese sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2024 gelten. Doch aufgrund des Urteils aus Karlsruhe steht auch das auf der Kippe.

Im Zuge der neuen Richtlinie sollen die Zuschüsse für den Heizungstausch noch weiter steigen und die Zuständigkeit zur KfW wandern. Auch die Fördersätze für die Einzelmaßnahmen sollen höher sein, dafür aber die Grenze der förderfähigen Kosten geringer. Darüber hinaus ist eigentlich auch ein neuer einkommensabhängiger KfW-Kredit geplant, der besonders die Finanzierung für Senioren attraktiver machen soll.

Diese Veränderungen sind zwar schon ausformuliert, hängen aber vor allem an der Verabschiedung des Bundeshaushalts für das kommende Jahr.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hatten wir irrtümlich geschrieben, dass es sich durchaus lohnen könne, einen individuellen Sanierungsfahrplan aufstellen zu lassen, um damit einen Bonus von fünf Prozent auf BAFA-Förderungen zu bekommen. Das ist aktuell aber nicht möglich. Wir haben dies korrigiert.

Mehr zum Hintergrund dieser und anderer Korrekturen finden Sie hier: tagesschau.de/korrekturen