Ein Paketzusteller von DHL geht mit einer Sackkarre voller Pakete zu einem Haus.
FAQ

Regeln für DHL-Zustellung Wann Paketboten nicht mehr klingeln müssen

Stand: 03.06.2021 08:53 Uhr

In einigen Fällen müssen DHL-Paketboten künftig nicht mehr an der Haustür klingeln, wenn sie eine Sendung ausliefern. Ab Mitte Juli gibt es Änderungen bei der Zustellung. Kunden können aber reagieren.

Von Till Bücker, tagesschau.de

Was ändert sich?

Bald müssen Zusteller von DHL, dem Paketdienst der Deutschen Post, bei ihrer Auslieferung nicht mehr unbedingt bis vor die Haustür. Sie können in bestimmten Fällen auf das Klingeln und somit auf den persönlichen Kontakt mit dem Kunden verzichten. Denn die DHL ändert ihr Zustellungsverfahren. "Starten wird der neue Prozess zwischen Mitte Juli und Mitte August 2021", heißt es vom Unternehmen gegenüber tagesschau.de.

Per E-Mail teilte der Konzern seinen Kunden kürzlich mit: "Künftig stellen wir Ihre Pakete direkt an Ihrem Ablageort zu - ohne den vorigen Zustellversuch an der Haustür."

Welche Kunden sind betroffen?

Dabei geht es nur um Kunden mit einer sogenannten Ablagevereinbarung, die auch als Garagenvertrag bekannt ist - oder unter dem Begriff "Wunschort". "Sobald Empfängerkunden uns einen Ablageort mitgeteilt haben, werden wir bei Zustellung die Sendungen direkt an diesem hinterlegen", so DHL. Mögliche Orte könnten die Terrasse, das Treppenhaus oder eben die Garage sein. Dies geben Kunden in ihrem persönlichen Konto auf der Internetseite des Unternehmens ein.

Nach Angaben des Konzerns nutzt etwa jeder zehnte Empfänger in Deutschland einen solchen Vertrag. Bisher war der erste Zustellversuch stets an der Haustür. DHL spricht nun von einem "ungestörten und zügigen Empfang" der Sendung. Wenn das Paket abgelegt sei, erhielten die Kunden weiterhin eine Benachrichtigung in der App, per Mail oder als Karte im Briefkasten.

In den Sozialen Netzwerken hatten sich in den vergangenen Monaten häufig Kunden über das fehlende Klingeln beschwert. Die Zustellung an der Tür nicht mehr zu versuchen, war den Zustellern bislang aber nicht offiziell erlaubt.

Können Kunden daran etwas ändern?

Wenn Kunden ihre Sendungen weiter nur dann am Ablageort empfangen wollen, wenn sie nicht zu Hause sind, können sie es dem Paketdienst mitteilen. Dafür müssen sie im Kundenkonto einen Haken bei "Der Zusteller soll vor der Zustellung klingeln" setzen.

"Registrierte DHL-Kunden können die Option des Klingelwunsches jederzeit in ihren Einstellungen im DHL-Kundenkonto aktivieren und auch jederzeit wieder rückgängig machen", heißt es vom Zustelldienst.

Was ist der Grund für die Änderung?

"Wir möchten den Zustellprozess für unsere Kunden so bequem wie möglich machen", so DHL. Viele Kunden wählten einen Ablageort, damit sie ihr Paket auch dann empfangen können, wenn sie nicht zu Hause sind.

Nach Darstellung des Paketdienstes wollen einige Menschen außerdem nicht durch das Klingeln des Zustellers gestört werden - zum Beispiel beim Arbeiten im Homeoffice oder in Ruhezeiten. "Durch die Umstellung des Prozesses werden außerdem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie unnötige Kontakte zum Schutz unserer Kunden und unserer Zusteller vermieden", heißt es weiter von DHL.

Kann man bestellte Pakete immer an die Haustür schicken lassen?

Bei manchen Händlern ist es inzwischen gar nicht mehr möglich, sich die bestellte Ware direkt an die Haus- oder Wohnungstür schicken zu lassen. Mit der Bestellung im Internet wird Kunden dann nur noch eine Lieferung etwa an einen Kiosk oder eine Postfiliale angeboten - wo sie ihre Pakete dann abholen müssen.

DHL hat hierauf nach eigenen Angaben keinen Einfluss. "Unsere Empfängerservices sind ergänzende Angebote zur Zustellung an der Haustür", so das Unternehmen gegenüber tagesschau.de. Welche Lieferoptionen den Kunden angeboten würden, sei Sache der Händler.

Gibt es weitere Neuerungen?

Schon zuvor hatte der Paketdienst wegen der Corona-Krise einiges bei der Zustellung verändert. Um den Kontakt zwischen den Zustellern und Kunden möglichst zu minimieren und beide Seiten vor Infektionen zu schützen, dokumentieren die Zusteller etwa unterschreibungspflichtige Auslieferungen mit ihrer eigenen Unterschrift statt mit der des Kunden. Zudem werden die Kunden gebeten, für einen kontaktlosen Empfang der Pakete einen Ablageort oder eine Packstation zu vereinbaren.

Bei Sendungen, für die ein Nachentgelt fällig wird, die per Nachnahme bestellt sind oder mit dem Service IdentCheck beauftragt wurden, wird derzeit kein Zustellversuch unternommen. Diese Sendungen werden direkt in die Filiale gebracht und müssen vom Empfänger dort abgeholt werden. In der Filiale gibt es laut DHL bessere Schutzmöglichkeiten und die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens.