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Testaktion der BaFin Finanzaufsicht sieht Defizite in Anlageberatung

Stand: 13.07.2023 16:26 Uhr

Mit einer deutschlandweiten Testaktion hat die BaFin die Anlageberatung von Banken und Sparkassen überprüft. Ergebnis: Bei den gesetzlichen Pflichtinformationen hapert es erheblich.

Die Finanzaufsicht BaFin sieht bei der Beratung von Privatanlegern Verbesserungsbedarf. Im Auftrag der Behörde wurden Banken und Sparkassen verdeckt auf ihre Anlageberatung getestet.

Laut dem Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin, Christian Bock, sind die Defizite besonders bei den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen auffällig. Positive Ergebnisse hingegen ließen sich bei der Abfrage der kundenspezifischen Nachhaltigkeitspräferenzen feststellen. "Perfekt ist das Ergebnis aber auch hier noch nicht", so Bock.

"Mystery Shopping" in der Anlageberatung

Die BaFin hatte im dritten Quartal 2022 eine sogenannte "Mystery Shopping"-Aktion gestartet. In ganz Deutschland tätigten speziell geschulte Testkäufer insgesamt 100 Testkäufe in 16 Banken und Sparkassen. Die Testkäufer gaben sich dabei als Verbraucher aus, die eine Beratung zu Finanzprodukten wünschen. Fokus der Aktion war es, zu überprüfen, ob sich die Banken bei der Anlageberatung an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Anlegern müssen im Anschluss an die Beratung bestimmte vorgeschriebene Informationsunterlagen ausgehändigt werden. So herrscht seit 2018 die Verpflichtung für die Institute, ihren Privatkunden die voraussichtlichen Kosten für das ausgewählte Finanzprodukt darzulegen (sogenannte Ex-Ante-Kosteninfo). Weiterhin muss dem Kunden eine Geeignetheitserklärung vorliegen. In dieser Erklärung muss stehen, warum die Empfehlung eines bestimmten Finanzproduktes zum Kunden passt.

Testaktion liefert gemischte Ergebnisse

Bei der Testaktion der Finanzaufsicht hatten die Testkäufer in 40 Prozent der Fälle keine Geeignetheitserklärung erhalten. In sogar 67 Prozent gab es keine schriftliche Kosteninfo. Allerdings gibt es bei Wertpapierverkäufen kein Widerrufsrecht; daher konnten die Testverkäufer keinen Kaufvertrag eingehen. "Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre", erläuterte Bock.

Die Geldinstitute sind seit Sommer letzten Jahres ebenfalls verpflichtet, ihre Kunden nach den Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Dieser Pflicht sind die Banken bei der jüngsten Testaktion immerhin zu 87 Prozent nachgekommen.

BaFin setzt auch zukünftig auf Testkäufe

In Bezug auf die Testergebnisse hätten sich die betroffenen Einrichtungen kooperativ und konstruktiv gezeigt, berichtete Bock. Sie wollten ihre Berater sensibilisieren, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen stets an die Kunden weiterzugeben. Die Finanzaufsicht plane, die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen.

Bereits im Sommer 2021 lief eine Testaktion der BaFin, bei der die Banken deutlich besser abschnitten. Mit 36 Tests bei zwölf Instituten fiel die Pilotaktion allerdings deutlich kleiner aus. Die Testkäufer hatten damals zu 19 Prozent der Fälle keine Kosteninfo erhalten und in 22 Prozent keine Geeignetheitserklärung.

Laut Bock plant die Finanzaufsicht, in der Zukunft weitere Testkäufe durchzuführen: "Mystery Shopping ist für uns mittlerweile ein probates Aufsichtsinstrument."