Markenhochhaus des Volkswagenwerks Wolfsburg

An vier Standorten Durchsuchung bei VW wegen Betriebsratsvergütung

Stand: 27.09.2023 14:10 Uhr

Wegen des Vorwurfs überhöhter Gehälter von Betriebsräten haben Ermittler Büros von Volkswagen durchsucht. Unter anderem in Wolfsburg stellten sie dabei Unterlagen und Daten sicher.

Volkswagen ist erneut wegen womöglich zu hoher Betriebsratsgehälter ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Gestern seien vier Standorte von VW - darunter Büros in Wolfsburg - wegen des Verdachts der Untreue durchsucht worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig heute. "Hintergrund sind Gehaltszahlungen an Betriebsratsmitglieder unter Verstoß gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes."

Ein VW-Sprecher bestätigte, dass Büroräume im Werk Wolfsburg durchsucht worden seien. "Der Volkswagen Konzern kooperiert vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden", hieß es weiter. Aufgrund des laufenden Verfahrens wolle sich das Unternehmen darüber hinaus nicht äußern.

Zu hohe Gehälter für VW-Betriebsräte?

Nach Angaben aus Konzernkreisen wurden bei den Durchsuchungen Unterlagen und Daten sichergestellt. Daneben wurden laut Staatsanwaltschaft auch vier Privatwohnungen kontrolliert, "die nichts mit VW zu tun haben". Dabei habe es sich "teilweise auch um Durchsuchungen bei Unverdächtigen gehandelt".

Seit Jahren gibt es laufende Verfahren wegen des Verdachts überhöhter Betriebsratsgehälter bei Volkswagen. Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen die Staatsanwaltschaft Untreue vorwirft. Sie sollen Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt haben. Jetzt muss das Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig, das die vier zunächst freigesprochen hatte, neu aufgerollt werden.

Regelung bei VW unzulässig

"Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind die Betriebsratsmitglieder ehrenamtlich tätig", erklärte Roland Schwarze vom Institut für Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der Leibniz Universität Hannover jüngst gegenüber dem NDR. Sie werden danach für ihre Tätigkeit von der Arbeit freigestellt, erhalten ihr normales durchschnittliches Gehalt aber weiterhin.

Bei VW bestehe das Problem darin, dass sich das Entgelt an der Arbeit im Betriebsrat orientiere - also an der Qualifikation und Verantwortung der Tätigkeit, so Schwarze. Das sei jedoch unzulässig.