Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen.

EU-Gesetz über digitale Märkte Striktere Regeln für Buchungsportal Booking.com

Stand: 13.05.2024 15:54 Uhr

Die EU-Kommission hat das Buchungsportal Booking.com als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern eingestuft. Die Plattform muss deshalb höhere Auflagen erfüllen. Urlauber könnten davon profitieren.

Das Buchungsportal Booking.com muss in der EU künftig strengere Regeln einhalten. Der zentrale Plattformdienst stelle eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern dar, teilte die EU-Kommission mit. Daher sei Booking.com im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) als sogenannter Gatekeeper einzustufen.

Der DMA gilt seit Anfang März und soll verhindern, dass große digitale Plattformen die Online-Märkte dominieren. Als Gatekeeper gelten demnach Online-Dienste ab einer gewisse Anzahl von EU-Nutzern. Die Konzerne sind dann unter anderem verpflichtet, ihre Plattformen für die Konkurrenz zu öffnen und verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen.

Sechs Monate, um Anforderungen zu erfüllen

Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, erklärte, die Entscheidung bedeute, dass Urlauber "von einer größeren Auswahl profitieren und Hotels mehr Geschäftsmöglichkeiten haben werden".

Das Unternehmen Booking Holdings, zu dem unteren anderem auch Booking.com zählt, sagte, es prüfe nun die Entscheidung der Europäischen Kommission und werde anschließend an Lösungen arbeiten, um die Anforderungen zu erfüllen.

Booking.com hat nach Angaben der EU-Kommission sechs Monate Zeit, um die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen und einen Bericht dazu vorzulegen. Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes - und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option wäre auch eine Zerschlagung denkbar.

EU-Kommission prüft Status von X

Die EU-Kommission kündigte zudem an, weiter untersuchen zu wollen, ob die Plattform X ein Gatekeeper sei. Diese habe in einer Stellungnahme argumentiert, keine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu sein. Der DMA gilt bereits für zahlreiche Unternehmen, darunter auch US-Schwergewichte wie Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 13. Mai 2024 um 14:55 Uhr.