EU-Richtlinie zum Tagfahrlicht in Kraft Bei neuen Autos muss immer Licht brennen

Stand: 07.02.2011 15:28 Uhr

Mehr Licht soll das Fahren auf Europas Straßen sicherer machen. Neue Fahrzeugmodelle müssen in der EU ab sofort mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Eine generelle Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag ist damit aber derzeit nicht verbunden: Ältere Wagen müssen nicht nachgerüstet werden.

Neue Automodelle werden in der Europäischen Union ab sofort nur noch mit Tagfahrlicht zugelassen. Eine Richtlinie aus dem Jahr 2008, die die speziellen Scheinwerfer für neue Personenwagen und Nutzfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen vorschreibt, trat zu Wochenbeginn in Kraft. Ab Sommer 2012 wird das Tagfahrlicht auch für neue Lastwagen und Busse Pflicht. Die Regelung soll nach EU-Angaben den Straßenverkehr sicherer machen und die Zahl der Unfälle senken.

Keine Nachrüstung vorgeschrieben

Die Regelung betrifft laut EU-Richtlinie "neue Fahrzeugtypen" und nicht generell alle Neuwagen. Eine Nachrüstung älterer Autos ist ebensowenig vorgeschrieben. Bei vielen Wagen ist Tagfahrlicht allerdings schon heute serienmäßig eingebaut, ältere Autos können nachgerüstet werden.

Die Tagfahrlichter, die auch unter der Abkürzung DRL für Daytime Running Lights bekannt sind, schalten sich automatisch ein, wenn der Motor gestartet wird. Sie gehen aber aus, sobald Autofahrer bei Dunkelheit das normale Licht einschalten. Aktuellen Untersuchungen zufolge seien Fahrzeuge mit Tagfahrlicht tagsüber für andere Verkehrsteilnehmer klarer und früher sichtbar als Autos mit eingeschaltetem Abblendlicht, erklärte die EU-Kommission. Auch werde deutlich weniger Energie verbraucht als beim Abblendlicht.

Unterschiedliche Regelungen in europäischen Staaten

In vielen europäischen Staaten gelten bereits Regeln für das Einschalten des Lichts auch tagsüber. Die Schweiz und Frankreich empfehlen dies den Autofahrern lediglich. Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland schreibt nur Motorrädern auch tagsüber das Fahren mit Licht vor. Für andere Fahrzeuge gilt dies lediglich bei stark eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schneefall oder starken Regen. In Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland und Island ist das Fahren mit eingeschaltetem Licht dagegen generell auch tagsüber vorgeschrieben. Ebenso in Italien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Portugal, Bulgarien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.