Kabinett beschließt Gesetzentwurf Spareinlagen bald bis 100.000 Euro garantiert

Stand: 18.02.2009 15:15 Uhr

Im Herbst hatte Kanzlerin Merkel den Sparern versprochen, dass alle Einlagen sicher seien. Das war aber nur ein Versprechen. Jetzt will die Bundesregierung die Gesetze ändern. Das Kabinett beschloss einen Entwurf, der die Einlagensicherung auf 100.000 Euro verfünffachen soll.

Ab Mitte des Jahres soll nach dem Willen der Bundesregierung das angelegte Geld der Sparer im Fall einer Bankenpleite besser geschützt sein. Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 30. Juni die garantierte Summe von 20.000 auf 50.000 Euro steigt. Vom 31. Dezember 2010 an soll pro Entschädigungsfall die Mindestdeckung für Einlagen bis 100.000 Euro gelten. Die bisherige Verlustbeteiligung des Einlegers von zehn Prozent soll laut Ministerium gestrichen werden. Der Bundestag muss den Entwurf der Bundesregierung in den kommenden Monaten erst noch beschließen, damit er wie vorgesehen im Sommer in Kraft treten kann.

EU-Vorgaben umgesetzt

Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf Vorgaben der Europäischen Union um. Die EU-Finanzminister hatten sich bereits im Oktober darauf verständigt, die Einlagensicherung schrittweise auszuweiten. Das Europaparlament hatte den Plänen im Dezember zugestimmt. Bereits Anfang Oktober hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zugesagt, dass alle Einlagen der Sparer in Deutschland sicher seien. Diese mündliche Ankündigung hatte jedoch keine gesetzliche Basis und wäre im Schadensfall nicht einklagbar.

Das neue Gesetz soll laut Bundesregierung Vertrauen in die Finanzmärkte zurückgewinnen. Es schreibt auch regelmäßige Überprüfungen der Geldinstitute durch Entschädigungseinrichtungen vor. Welche Beiträge die Banken an die Entschädigungseinrichtungen zahlen, soll fortan stärker von den Risiken der Geldinstitute abhängen.

Gesetzlicher und freiwilliger Schutz

Bereits seit 1998 sind alle Banken verpflichtet, die Einlagen ihrer Kunden über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zur festgelegten Summe abzusichern. Bei höheren Einlagen greift das System zusätzlicher freiwilliger Einrichtungen wie dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Daran beteiligen sich rund 180 Privatbanken. Bis zu welcher Höhe sie haften, hängt vom jeweiligen Eigenkapital des Geldinstituts ab.