Bei Bonitätsberechnung Verbraucherschützer fordern "Schufa-TÜV"
Auskunfteien wie die Schufa berechnen die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Eine Prüfung der Bonitätsscores gibt es aber nicht. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte sich das ändern.
Alles Mögliche in Deutschland wird transparent überprüft und zertifiziert. Aber ausgerechnet bei den sensiblen Verbraucherbewertungen von Schufa & Co. gibt es keine unabhängige Qualitätskontrolle, monieren Verbraucherschützer. Und deshalb nehmen sie die heutige Erste Lesung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Anlass, eine Art "Schufa-TÜV" zu fordern.
Die sogenannten Bonitätsscores, die von Wirtschaftsauskunfteien berechnet werden und die Unternehmen nutzen, um die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern einzuschätzen, sollen künftig zertifiziert werden, ganz ähnlich wie Autos bei einer TÜV-Untersuchung.
Score soll Zahlungsverhalten zuverlässig vorhersagen
"Hier sollten konkrete Qualitätsanforderungen an die Prognosegenauigkeit und Aussagekraft der Scores festgelegt und im Rahmen von verpflichtenden Zertifizierungsverfahren geprüft werden", heißt es in einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die NDR und Süddeutscher Zeitung vorliegt.
Gemeint ist zum einen, dass die Auskunfteien für die Bewertung von Menschen nur solche Informationen nutzen sollen, die nachweislich etwas über das Zahlungsverhalten der Menschen aussagen. Zudem sollen die Auskunfteien auch nachweisen müssen, dass ihr Score das Zahlungsverhalten von Menschen tatsächlich zuverlässig vorhersagen kann.
Bonitätsberechnung soll transparenter werden
Eine zweite wichtige Forderung der Verbraucherschützer zielt auf die Unternehmen, die die Scores bei Auskunfteien abfragen und mit ihnen eine Entscheidung über einen Kredit oder Vertrag treffen. Sie sollen Verbraucher darüber informieren müssen, wenn der Vertragsabschluss für ein Handy oder eine Kreditvergabe an einem schlechten Schufa-Score scheitert. Bisher hatten die Betroffenen in solch einem Fall kaum Einblick und konnten bei einer Ablehnung durch Mobilfunkbetreiber oder Banken nur erahnen, welche Rolle ihr Score dabei spielte.
Die "Verwendung und Berechnung von Bonitätsscores läuft für Verbraucherinnen in vielen Fällen im Verborgenen ab", so der vzbv. Der Verband schlägt deshalb vor, im Gesetz aufzunehmen, dass Menschen über ihren Scorewert und seine Bedeutung für die Vertragsentscheidung in Zukunft genau und transparent informiert werden.
Verbraucher nicht mehr nach Wohnvierteln bewerten
Schon in ihrem jetzigen Regierungsentwurf wollen das Bundesinnenministerium unter Führung von Nancy Faeser (SPD) und das Verbraucherschutzministerium von Steffi Lemke (Grüne) Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa künftig strengere Regeln setzen. Damit reagieren sie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023, das Änderungen notwendig machte.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Nutzung personenbezogener Daten. So steht im Gesetzesentwurf schon jetzt, dass Auskunfteien Verbraucher künftig nicht mehr nach deren Wohnviertel bewerten dürfen. Dieser Schritt wurde von Verbraucher- und Datenschützern schon länger gefordert und entsprechend begrüßt.
Allerdings hatten NDR und SZ berichtet, dass die Neuregelung auch zur Folge haben könnte, dass die Auskunftei Schufa noch mehr Macht bekommt als bisher. Das neue Bundesdatenschutzgesetz soll bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Der Zeitdruck sei hoch, heißt es aus Parlamentskreisen, auch weil es noch mehrere Änderungswünsche für das neue Gesetz gebe.