Stichwort Wie funktioniert eine Rettungsbeihilfe?

Stand: 08.06.2009 11:18 Uhr

437 Millionen Euro Rettungsbeihilfe hatte Arcandor bei der Bundesregierung beantragt - vergeblich. Der Konzern bemüht sich aber weiter um einen staatlichen Notkredit. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Zuweisungsgeschäft: Die Bundesregierung kann die staatseigene KfW anweisen, einen Kredit zu gewähren. Bedingung ist "ein staatliches Interesse der Bundesrepublik", wie es im KfW-Gesetz heißt.

Für die Zuweisungsgeschäfte gibt es theoretisch keine Maximalhöhe oder Laufzeitbegrenzung. Als Faustformel gilt aber: Der Kredit darf nicht höher sein, als für eine Weiterführung des Unternehmens für maximal sechs Monate erforderlich ist.

Brüssel muss zustimmen

Bei einer Rettungsbeihilfe hat die EU-Kommission das letzte Wort. Die Brüsseler Wettbewerbshüter können eine Umstrukturierung des Unternehmens anordnen: Zahlt das Unternehmen die Beihilfen nicht binnen sechs Monaten zurück, so muss es einen Umstrukturierungsplan vorlegen, der dann erneut von der Kommission geprüft wird. In der Regel ist eine solche Umstrukturierung mit schmerzhaften Einschnitten verbunden.

Keine Mittel aus dem Deutschlandsfonds

Eine Unterstützung Arcandors aus dem Sonderprogramm Großunternehmen, auch Deutschlandfonds genannt, lehnte der Lenkungsausschuss des Fonds ab. Eine Bedingung für Hilfen aus diesem Sonderfonds ist, dass die Probleme des Unternehmens erst mit der Wirtschaftskrise im August vergangenen Jahres begonnen haben. Den Deutschlandsfonds hatte die Bundesregierung mit dem zweiten Konjunkturpaket aufgelegt. Hilfen daraus hätten den Vorteil gehabt, dass sie von der EU-Kommission nicht genehmigt werden müssten.