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30.05.2012

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Hintergrund: Chancen für Finanztransaktionssteuer gering
Besteuerung der Finanzmärkte

Finanztransaktionssteuer hat kaum Chancen

Seit Ausbruch der Finanzkrise werden Forderungen laut, Spekulanten, Fonds und Banken an den Kosten der Krise zu beteiligen. Am häufigsten diskutiert wird dabei die auch von Deutschland und Frankreich unterstützte Finanztransaktionssteuer. Diese Forderung scheiterte auf EU-Ebene bislang ebenso wie bei G20-Treffen. Nur wenig spricht dafür, dass sich das ändert. Selbst unter den Befürwortern sind wesentliche Details umstritten.

Von David Rose, tagesschau.de

Seit Ausbruch der Finanzkrise läuft eine Debatte, wie die Finanzbranche an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligt werden könnte. Ein zentraler Vorschlag ist dabei eine Finanzmarktsteuer. Im Detail verbergen sich dahinter jedoch zwei mögliche Varianten: die Finanztransaktionssteuer und die Finanzaktivitätssteuer.

Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer

Händler an der Frankfurter Börse (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Mit der Finanztransaktionssteuer soll der Handel mit Aktien und anderen Finanzprodukten besteuert werden. ]
Die Finanztransaktionssteuer soll im Grundsatz beim gesamten Handel an den Finanzmärkten fällig werden. Klar ist, dass dies zumindest Aktien, Anleihen, Devisen und Derivate träfe. Aber auch sonstige Wertpapiere und Rohstoffe könnten einbezogen werden. Unstrittig ist, dass die Steuer auf den Handel an Börsen erhoben werden soll. Ob auch der außerbörsliche Handel erfasst werden soll und kann, bleibt in der allgemeinen Debatte oft unklar. Als Steuersatz werden Werte im Bereich zwischen 0,01 und 0,1 Prozent des Kurswertes jeder Transaktion diskutiert.

Ein anderes Konzept steckt hinter der Finanzaktivitätssteuer. Grundlage dieser zusätzlichen Besteuerung wären Gewinne der Finanzkonzerne sowie Gehälter und Bonuszahlungen. Dieses Vorgehen eignet sich im Gegensatz zur Finanztransaktionssteuer allerdings kaum dazu, Spekulationsgeschäfte einzudämmen. Zudem wären die Einnahmen aus einer Finanzaktivitätssteuer laut Schätzungen niedriger. Allerdings birgt sie nach Meinung von Experten eine geringere Gefahr, dass der Handel einfach an Finanzplätze verlagert wird, an denen die Steuer nicht erhoben wird. Mit Hinweis darauf lehnen viele Kritiker nämlich die Finanztransaktionssteuer ab - oder fordern, dass ihre Einführung nur bei einem international einheitlichen Vorgehen vertretbar wäre.

Als Negativbeispiel führen Gegner immer wieder das Beispiel Schweden an. Dort wurde in den 1980er-Jahren eine Art Finanztransaktionssteuer eingeführt, genauer gesagt eine Börsenumsatzsteuer auf Aktien, Anleihen und weitere Finanzprodukte. Bei einigen Wertpapieren brach der Handel daraufhin um 85 Prozent oder sogar noch stärker ein. Ein erheblicher Teil des Handels verlagerte sich nach London. Die Folge war, dass statt der erhofften Steuereinnahmen von 165 Millionen Euro pro Jahr nur neun Millionen Euro in die Staatskasse flossen. Schweden schaffte die Steuer deshalb 1992 wieder ab.

Kehrtwende bei Merkel im Jahr 2010

In Deutschland rang sich die Koalition im Mai 2010 zur gemeinsamen Forderung nach einer Finanzmarktsteuer durch, ließ aber zunächst beide Varianten offen. Merkel war bis dahin gegen eine Finanztransaktionssteuer, weil diese international nicht durchsetzbar sei. Die Bundeskanzlerin unterstützte seinerzeit eine Finanzaktivitätssteuer. Nach dem Koalitionsbeschluss trat sie weiter für eine Besteuerung der Finanzmärkte ein und setzte sich bald darauf sowohl auf europäischer wie auf internationaler Ebene für eine Finanztransaktionssteuer ein.

Doch damit holte sich Merkel wiederholt eine Abfuhr. Der EU-Gipfel im Juni 2010 beschloss lediglich die vage Formulierung, dass "die Einführung einer globalen Finanztransaktionssteuer sondiert und weiter ausgestaltet" werden solle. Die globale Einführung der Steuer war aber nach dem folgenden G8- und G20-Gipfel in Toronto vom Tisch. Merkels Bilanz damals lautete: Sie sei froh "dass wir Klarheit haben, dass es keine globale Finanzmarkttransaktionssteuer geben wird".

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EU-Kommission schlägt Einführung 2014 vor

Die von Deutschland und Frankreich fortan vertretene Position, die Finanztransaktionssteuer notfalls auch allein auf europäischer Ebene einzuführen, stieß lange auf den harten Widerstand der EU-Kommission. Innerhalb der EU gelten zudem Großbritannien und Schweden bis heute als entschiedene Gegner der Pläne. Doch mittlerweile hat zumindest die EU-Kommission eine Kehrtwende vollzogen. Sie legte unter dem deutsch-französischen Druck im September 2011 Vorschläge zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 EU-Staaten vor.

Das Brüsseler Konzept betrifft ausschließlich Transaktionen zwischen Finanzinstituten, also zum Beispiel zwischen Banken, Versicherungen, Hedgefonds, Pensionsfonds und Börsenmaklern. Die Steuer soll dagegen nicht für Privatanleger und kleine Unternehmen gelten. Die EU-Kommission schlägt vor, den Handel mit Anleihen und Aktien mit einem Satz von mindestens 0,1 Prozent zu besteuern und den Handel mit Derivaten mit einem Steuersatz von mindestens 0,01 Prozent. Den EU-Staaten stünde es frei, innerhalb ihrer Grenzen höhere Sätze zu beschließen.

Verwendung der Einnahmen umstritten

Nach dem Willen der EU-Kommission soll die Steuer ab 2014 erhoben werden. Die Behörde kalkuliert europaweit mit Einnahmen von 57 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung lobte zwar die Initiative aus Brüssel, doch zugleich erwächst daraus ein weiterer Konfliktpunkt. Denn die EU-Kommission bringt die Steuer als wichtige neue Einnahmequelle für den EU-Haushalt ins Spiel. Die Einnahmen sollen den Plänen zufolge zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Deutschland, Frankreich und andere Befürworter unter den EU-Staaten stellen sich dagegen vor, dass Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer allein den nationalen Haushalten zugutekommen.

Unabhängig von der strittigen Frage der Verwendung des Geldes strebt die EU-Kommission weiter eine globale Finanztransaktionssteuer an. Vor allem wegen des Widerstands von Ländern wie den USA und Kanada ist dieses Vorhaben derzeit chancenlos. Weil nicht einmal innerhalb der EU Einigkeit herrscht, strebt Sarkozy mittlerweile alternativ auch die Einführung der Steuer innerhalb der Eurozone an. Er kündigte sogar einen Alleingang Frankreichs an, wo die Steuer ab August 2012 erhoben werden solle.

Merkel kann sich nach eigenen Worten ebenfalls vorstellen, zunächst nur die Staaten der Eurozone einzubeziehen, wenn keine Einigung unter den 27 EU-Staaten zustande kommen sollte. Doch diese Position stößt nicht nur innerhalb der Eurozone auf Widerstand, sondern ist auch innerhalb der Bundesregierung umstritten. Die FDP lehnt die Finanztransaktionssteuer ohne internationale Abstimmung ab und präferiert eine Art Börsenumsatzsteuer auf der Basis des britischen Modells.

Britische Stempelsteuer als Alternative

In Großbritannien wird eine sogenannte Stempelsteuer erhoben, deren Anfänge bis ins 17. Jahrhundert zurückreichen. Sie wird vor allem beim Kauf von Aktien fällig und beträgt 0,5 Prozent des Kaufpreises. Die Stempelsteuer erfasst jedoch nur bestimmte Geschäfte und Finanzprodukte, in erster Linie den Handel mit Anteilen von Unternehmen, die ihren Sitz in Großbritannien haben.

Ausgenommen sind dagegen Geschäfte mit Aktien ausländischer Konzerne und der Handel mit fest verzinslichen Papieren wie Staatsanleihen. Auch Derivate und Devisen sind von der Stempelsteuer nicht betroffen. Ein großer Teil spekulativer Geschäfte fällt damit nicht unter die Steuer. Eine regulierende Wirkung für die Märkte ist daher nicht zu erkennen. Dennoch bringt die Steuer dem britischen Staat jedes Jahr Milliardeneinnahmen.

Stand: 13.03.2012 17:01 Uhr
 

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