Eine Person besucht einen online-shop und hält ein Mobiltelefon in der Hand mit dem virtuellen Warenkorb.

Darlehen von Bezahldiensten So teuer können schnelle Ratenkredite werden

Stand: 20.01.2024 16:13 Uhr

Zahlungsdienste machen das Online-Shopping ganz einfach und bequem. Mit wenigen Klicks hat man die Rechnung beglichen - oder einen Ratenkauf veranlasst. Doch die scheinbar simplen Kredite sind kostspielig.

Von Sarah Sassou, SR

Ein paar Klicks, und schon ist das Produkt aus dem Online-Shop gekauft und so gut wie bezahlt. Damit die Kundschaft es beim Bezahlen möglichst leicht hat, bieten viele Online-Händler neben der klassischen Überweisung oder dem Zahlen mit der Kreditkarte auch die Abwicklung über Bezahldienste an. Man wird automatisch zu einer Bezahlmaske von Klarna, PayPal, Amazon oder Google Pay weitergeleitet, es sind nur wenige Klicks und Datenangaben nötig, um ein Produkt zu bezahlen. Um es noch leichter zu machen, kann man sich auch die App des jeweiligen Dienstleisters kostenlos aufs Smartphone laden.

Bezahlt werden kann jede Art von Ware - auch größere und vor allem teurere Anschaffungen wie Laptops, Fernseher oder Möbel. Bezahlt man den Betrag auf einmal, muss der Händler die Gebühren an den Bezahldienst tragen. Aber hohe Beträge kann nicht jeder problemlos zahlen. Deswegen bieten die Bezahldienste auch Ratenzahlungen an. Wer sie in Anspruch nehmen will, sollte erstmal überprüfen, ob dafür Zinsen fällig werden oder ob es eine Null-Prozent-Finanzierung ist. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Denn wenn es sich um einen verzinsten Ratenkauf handelt, kann das für Verbraucher ziemlich teuer werden.

Teils über 13 Prozent Zinsen

Das Vergleichsportal Verivox hat eine Vergleichsrechnung vorgenommen und dazu an einem Stichtag im Oktober 2023 Testeinkäufe im Internet gemacht. Unter anderem wurde ein Notebook im Wert von 2.236 Euro gekauft. Für den Ratenkredit mit einer Laufzeit von zwei Jahren lagen die Zinsen bei Klarna bei 13,6 Prozent, bei PayPal waren es 10,99 Prozent. "Damit summierten sich die Zinskosten bei diesen Bedingungen auf insgesamt 309 Euro", sagt Verivox-Pressesprecherin Jessica Kühnel.  Ein Ratenkredit bei einer Bank wäre mit 7,19 Prozent deutlich günstiger gewesen, hat das Vergleichsportal herausgefunden.  

Man sollte sich also bei einer Anschaffung über 500 Euro nicht von den bequem erscheinenden Kreditangeboten über Bezahldienste verführen lassen. Besser ist es, Kredite zu vergleichen. "Vor allem Jüngere sind gegenüber diesen neuen Zahlungsweisen - jetzt kaufen, später bezahlen - aufgeschlossen", sagt Kühnel. Bei einer Online-Befragung im Auftrag von Verivox unter Menschen zwischen 18 und 79 Jahren gab fast jeder Dritte zwischen 18 und 39 Jahren an, Bezahldienste zu nutzen, auch Ratenkredite.

Negativer Schufa-Eintrag als Risiko

Vielen sei gar nicht bewusst, dass auch solche Finanzierungen zu einem negativen Schufa-Eintrag führen können, wenn man sie nicht abbezahlt, sagt Kühnel. Das wiederum kann leicht passieren, wenn mehrere Finanzierungen gleichzeitig über einen Zahlungsdienst laufen und man die Übersicht verliert.

Dann ergebe es Sinn, einen günstigen Bankkredit zu suchen und die einzelnen Finanzierungen darüber zu einer zu bündeln. Wem das zu viel Aufwand ist, kann beispielsweise bei Klarna mit ein paar Klicks mehr eine zinsfreie Finanzierung wählen.

Schärfere EU-Regeln für Kleinkredite

Die EU hat im November 2023 die Richtlinien für Verbraucherkredite verschärft, auch für Kleinkredite. Verbraucher in der EU haben dadurch das Recht auf bessere Informationen über Kredite. Banken und andere Kreditgeber müssen demnach besser prüfen, ob die Menschen sich den Kredit tatsächlich leisten und später zurückzahlen können. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von Kreditverträgen zurücktreten können.

Mit den neuen Richtlinien sollen vor allem Haushalte mit geringem Einkommen besser geschützt werden. Ob alle Regeln umgesetzt werden, ist den Mitgliedsländern teils selbst überlassen. Generell müssen Deutschland und die anderen EU-Staaten die Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete SR3 Saarlandwelle in der Sendung "Bunte Funkminuten" in der Rubrik "Gut zu wissen" am 03. Januar 2024 um 09:45 Uhr.