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10.02.2012

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Fragen und Antworten zu neuen Bankenregeln
Neue AGB der Banken

Was ändert sich für Bankkunden?

Am 1. November ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die Änderungen betreffen vor allem Überweisungen und die Haftung bei Missbrauch von EC-Karten. Was das für Bankkunden bedeutet, beantwortet tagesschau.de.

Warum ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Die neuen Regelungen basieren auf einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr, die ab 31. Oktober in Kraft tritt. Damit sollen Zahlungsbedingungen europaweit vereinheitlicht werden: Überweisungen, Online-Banking, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von EC-Karten werden dadurch europaweit erleichtert.

Was ändert sich bei Überweisungen?

Die Überweisungen im europäischen Wirtschaftsraum sollen künftig schneller beim Empfänger ankommen. Online-Überweisungen sollen innerhalb von drei Geschäftstagen, schriftlich eingereichte Überweisungen innerhalb von vier Tagen im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum eingehalten werden. In Deutschland galt diese Regelung bisher schon, nun wird sie auch für andere Euro-Länder verbindlich. Ab 2012 gelten europaweit ein bis maximal zwei Geschäftstage.

Blick auf einen Überweisungsträger (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Eine EU-Richtlinie will Überweisungen ins Ausland schneller und einfacher machen. ]
Außerdem gibt es Änderungen bei Überweisungen in Papierform: Die neuen AGBs verpflichten die Banken künftig nicht mehr dazu, den angegebenen Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, sonst landelt das Geld schnell auf einem falschen Konto. Für Online- und Telefonbanking galt diese Regelung bislang ohnehin nicht.

Können irrtümliche Überweisungen gestoppt werden?

Nein, mit der getätigten Überweisung, egal ob online, per Telefon oder in Papierform, wird das Geld vom Konto abgebucht und ist dann erst einmal weg. Wer es zurückholen will, ist dann auf die Kulanz seines Bankinstituts angewiesen.

Ist das Geld bei einer Überweisung zum falschen Konto weg?

Nach Auskunft der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg kann das Geld nicht verloren gehen. Wichtig ist dabei aber, dass man sofort seine Bank benachrichtigt und um Rückbuchung des Betrags bittet. Gibt man allerdings eine falsche Kontonummer an, die tatsächlich existiert und der Empfänger gibt das Geld sofort aus, ist es tatsächlich unwiederbringlich verloren.

Was ändert sich, wenn die EC-Karte verloren oder gestohlen wurde?

EC-Karte am Automaten (Foto: picture-alliance/ dpa) [Bildunterschrift: Wem seine EC-Karte geklaut wird, der muss künftig mit bis zu 150 Euro für den Schaden haften. ]
Wenn Fremde mit der EC-Karte Geld abbuchen, dann müssen nach den neuen Regeln viele Bankkunden bis zu einer Höhe von 150 Euro für den Schaden haften. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und manche Privatbanken kündigten allerdings an, auf die Selbstbeteiligung verzichten zu wollen. Gleich bleibt aber: Wer grob fahrlässig handelt und zum Beispiel seine Transaktionsnummern-Liste (TAN) im Geldbeutel hat oder die PIN auf die Karte schreibt, muss weiterhin unbegrenzt für den Schaden haften. Wer seine EC-Karte verliert, sollte schnellstmöglich seine Bank über den Verlust informieren. Lässt die Bank zu, dass mit der Karte weiterhin Geld abgehoben wird, so haftet sie allein für den entstandenen Schaden.

Was verändert sich bei Lastschriften?

Lastschriften für Zahlungen sind ab November innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich (das gilt für Privatbanken, andere Banken nutzen eine Übergangsfrist). Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel die Stromkosten für eine Ferienwohnung im Ausland vom deutschen Konto abgebucht werden können. Ein Konto am Ferienort ist dafür dann nicht mehr nötig. Für diese Lastschriften sollen auch längere Rückholzeiten gelten: Der Bankkunde kann nach Abbuchung bis zu acht Wochen sein Geld zurückfordern.

Stand: 01.11.2009 09:49 Uhr

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