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Datenschützer beraten Mit Datenbanken gegen Bonushopper?

Stand: 02.11.2020 07:13 Uhr

Dürfen Schufa & Co. künftig Datenbanken betreiben, die gegen wechselwillige Gas- und Stromkunden eingesetzt werden können? Heute wollen Datenschützer von Land und Bund darüber beraten.

Selten hatte der "Arbeitskreis Auskunfteien" so viel Aufmerksamkeit. In diesem Gremium der Datenschutzbehörden von Ländern und Bund soll heute in einer Videokonferenz beraten werden. Zentrale Frage: Dürfen Auskunfteien wie die Schufa bald branchenweit die Vertragsdaten von Gas- und Stromkundinnen und -kunden speichern?

Verbraucherschützer sehen das sehr kritisch: "So eine Datenbank könnte es Energieversorgern erleichtern, wechselwillige Kunden zu identifizieren und Vielwechsler systematisch abzulehnen", sagt Marie Barz vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer häufig wechselt und dabei gerne attraktive Prämien mitnimmt, ist bei den Energieversorgern als "Bonushopper" verschrien. Der ideale Kunde aus Sicht der Firmen ist derjenige, der einmal wechselt und dann lange bleibt.

Zwei Anbieter wollen Datenbanken einrichten

NDR und "Süddeutsche Zeitung" (SZ) hatten Anfang September berichtet, dass die Schufa und die Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel für die Energieversorger Datenbanken anlegen wollen, mit denen solche Wechselkunden erkannt werden könnten. Die Schufa hatte erklärt, ihre "Schufa-E-Pool" genannte Datenbank sei nicht dafür nicht vorgesehen - dafür geeignet sei sie trotzdem, sagen Verbraucherschützer. CRIF Bürgel hatte sich nicht konkret äußern wollen.

Die Aufsichtsbehörden sind bislang uneins, ob Datensammlungen dieser Art erlaubt sein sollen oder nicht. Die für die Schufa zuständige hessische Datenschutzbehörde ist dafür. Der Wettbewerb für Energieversorger sei hart, heißt es in einem NDR und SZ vorliegenden internen Papier aus Wiesbaden, das der Vorbereitung auf die jetzige Videokonferenz dient.

Hessische Datenschützer sehen "berechtigtes Interesse"

Die Behörde gibt Online-Wechselportalen die Schuld, also Check24, Wechselpilot, Switchup & Co.. In dem Papier heißt es weiter: "Durch die Wechselportale werden zusätzlich Kunden motiviert, den Anbieter nach Ablauf der für den Anbieter unrentablen Phase wieder zu wechseln." Die Portale verdienten an den häufigen Wechseln - durch Provisionen, die vom Energieversorger an das Wechselportal zu zahlen sind.

"Die aktuelle Marktsituation beinhaltet daher das Risiko des dauerhaften Abschlusses von unrentablen Neuverträgen", heißt es in dem Papier weiter. Deshalb hätten Gas- und Stromfirmen ein berechtigtes Interesse, zumindest "das Bestehen und das Abschlussdatums des aktuell laufenden Energieversorgungsvertrages" zu speichern - genau das, was die Schufa nach eigener Aussage auch tun will. Diese Merkmale seien, so das Behördenpapier "für die Wahrung der Interessen von Energieversorgern an der Identifikation von Kunden mit kurzfristigem Bonusinteresse unbedingt erforderlich (…)."

Kritik aus anderen Bundesländern

Andere Behörden sehen die Pläne allerdings deutlich kritischer. Fünf Bundesländer hatten sich bereits im September ablehnend geäußert, die anderen wollten erst die jetzigen Beratungen abwarten. Der Datenschutzexperte Thilo Weichert, bis 2015 Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, warnt: Wenn Unternehmen sich künftig über ihre Kunden branchenweit austauschen dürften, sei das "sozusagen eine Tür, die geöffnet ist, in Richtung Entrechtung der Verbraucher." Das dürften Daten- und Verbraucherschützer nicht akzeptieren, so Weichert.

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und gefragt, was sie von den Plänen von Schufa & Co. halte. Die Antwort sei eher schmallippig ausgefallen, sagt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP Reinhard Houben: "Die Bundesregierung schiebt die Verantwortung weg. Sie möchte sich mit dem Thema eigentlich gar nicht befassen."

Reinhard Houben im Bundestag

Der FDP-Politiker Houben sieht die Bundesregierung in der Pflicht.

Das aber sei nicht angemessen, sagt Houben: "Denn wir reden über Millionen Haushalte, Bürgerinnen und Bürger. Wenn dann Daten gesammelt werden sollen in diesem Umfang, dann ist das nicht nur ein Thema für die Länder, sondern auch für die Bundesregierung." Ob die Regierung sich damit doch noch befassen muss, hängt auch an den Datenschützern und den Ergebnissen der Konferenz ab.

Dieses Thema im Programm: Dieser Beitrag lief am 02. November 2020 um 12:07 Uhr auf B5 aktuell.