Bundestag beschließt Bad-Bank-Gesetz Banken dürfen Risiken abwälzen

Stand: 03.07.2009 13:31 Uhr

Die Finanzkrise hat viele hochriskante Papiere wertlos gemacht. Sie sind unverkäuflich und verhageln den Banken seit Monaten die Bilanzen. Der Bundestag stimmte nun für die Möglichkeit, Problempapiere an Bad Banks weiterzureichen. Das Risiko tragen die Bankeigentümer und der Staat.

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den Weg für sogenannte Bad Banks freigemacht. Sie sollen es den Geldinstituten in Deutschland ermöglichen, hochriskante und seit Beginn der Finanzkrise praktisch unverkäufliche Wertpapiere abzugeben und damit ihre Bilanzen zu bereinigen. Der Bundesrat soll dem Modell am 10. Juli zustimmen.

Der massive Wertverlust der Papiere zwang viele Banken in den vergangenen Monaten zu immer neuen Milliardenabschreibungen. Die Auslagerung soll die betreffenden Institute von hohen Verlustrisiken befreien und ihnen Zugriff auf Eigenkapital ermöglichen, das bisher zur Absicherung der riskanten Papiere gebunden war. Schätzungen zufolge summieren sich die hochriskanten Papiere in den Bankbilanzen auf bis zu 230 Milliarden Euro.

Bad-Bank-Gründung ist freiwillig

Die Kosten für das Bad-Bank-Modell tragen in erster Linie die Eigentümer der Geldinstitute, die ihre Problempapiere abgeben wollen. Falls eine Bad Bank pleite geht, haftet allerdings der Staat. Im Wesentlichen sieht das Gesetz ein Modell für Privatbanken und eines für die Landesbanken vor. Beide sind freiwillig und zugleich an Bedingungen gebunden.

Privatbanken und öffentlich-rechtliche Institute können jeweils eine eigene Zweckgesellschaft gründen, an die sie die Risikopapiere weiterreichen. Der zugrunde gelegte Preis richtet sich dabei nach dem Wert, der zum 30. Juni 2008 in den Bilanzen stand. Im Gegenzug für die Risikopapiere erhält die Bank staatlich abgesicherte Schuldverschreibungen der Zweckgesellschaft in Höhe von 90 Prozent des ermittelten Wertes.

Auflagen für Nutzung

Weil aber die Risikopapiere in Wirklichkeit auf den Finanzmärkten wesentlich weniger wert sind, muss die Bank die Differenz in jährlichen Raten über bis zu 20 Jahre zurückzahlen. Dieses Geld stammt aus den Mitteln, die sonst an die Bankeigentümer ausgeschüttet worden wären. Die Bank muss zudem eine Gebühr für die staatlichen Garantien zahlen und darf ihren Vorständen nur noch Jahresgehälter von höchstens 500.000 Euro zahlen.

Für die Landesbanken wurde ein eigenes Modell entwickelt. Sie können beim Bankenrettungsfonds SoFFin eine eigene "Anstalt in der Anstalt" (AIDA) gründen und dorthin nicht nur Risikopapiere, sondern auch ganze Geschäftsbereiche auslagern. Dort werden sie über die Jahre abgewickelt, ohne fortlaufend die Bilanz zu belasten. Die Kosten für Verluste tragen auch hier die Eigentümer. Auf Druck der Länder wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, eine AIDA nicht unter dem Dach der SoFFin einzurichten, sondern separat nach Landesrecht. Die finanzielle Verantwortung tragen dann aber vollständig die Bundesländer.

Bankenrettungsfonds wird zur Bundesanstalt

"Wir halten das neue Gesetz für unerlässlich zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarkts", sagte SoFFin-Chef Hannes Rehm. "Den Banken muss die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Bilanzen zu entlasten und notwendige Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen". Um den Banken die Ausgliederung zu ermöglichen, wird der SoFFin zur "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung" ausgebaut.