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09.02.2012

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Wirtschaft
Bad Bank
Kabinett beschließt Bad-Bank-Konzept
Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Bad Banks gegen Bilanzprobleme

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Schaffung sogenannter Bad Banks auf den Weg gebracht. Die Vorlage schafft für deutsche Banken die Möglichkeit, risikoreiche Papiere in jeweils eigene Zweckgesellschaften auszulagern. Der Staat tritt dabei als Bürge auf. Die Kosten für die damit verbundene Bereinigung der Bilanzen sollen den Plänen zufolge aber letztlich die Eigentümer der Banken übernehmen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erwartet keine zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler. ]
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte, der Vorschlag solle kein Steuergeld kosten: "Wir brauchen keine zusätzlichen Kapitalmittel. Der Schirm, den wir im Augenblick haben, ist ausreichend", sagte er. Steinbrück verwies darauf, dass das Bad-Bank-Modell an Auflagen gebunden ist. Die Banken müssten Gebühren bezahlen, Rücklagen bilden "und gegebenenfalls am Ende der Laufzeit, wenn sich ein weiterer Verlust herausstellt, auch über ein Ausschüttungsverbot von Dividenden diesen Verlust mittragen".

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  • Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Bad Banks
    tagesschau 17:00 Uhr, [Alex Jakubowski, ARD Berlin]
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Garantie für 20 Jahre

Die Banken können den Plänen zufolge hochriskante Wertpapiere an Zweckgesellschaften übertragen. Die Papiere werden dabei mit dem Buchwert abzüglich zehn Prozent bewertet. Im Gegenzug erhalten die Banken von den Zweckgesellschaften Anleihen, für die der staatliche Bankenrettungsfonds SoFFin maximal 20 Jahre lang die Garantie übernimmt. Dafür zahlen die Banken dem SoFFin eine "marktgerechte Vergütung".

Die Differenz zwischen dem Wert, zu dem die Papiere an die Zweckgesellschaft übertragen werden, und dem wirklichen Marktwert (Fundamentalwert) müssen ebenfalls die Banken übernehmen. Während der Laufzeit der staatlichen Garantie zahlen sie diese Differenz in Raten an den SoFFin. Dieses Geld soll von Ausschüttungen der Bank abgezweigt werden. Falls sich am Ende der staatlichen Garantie ein weiteres Minus ergeben sollte, dürften die Banken so lange keine Überschüsse an ihre Anteilseigner ausschütten, bis die Verluste des Bundes ausgeglichen sind.

Fragen und Antworten zu Bad Banks:

Illustration einer Bad Bank (Foto: dpa)
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Zurzeit sind die sogenannten giftigen Wertpapiere größtenteils unverkäuflich. In der Folge sinkt ihr Marktwert und zwingt die Banken seit Monaten zu immer neuen Wertberichtigungen in ihren Bilanzen. Weil nicht bekannt ist, wie viele dieser risikoreichen Wertpapiere sich hinter den Bilanzen der Banken verbergen, halten sich die Geldinstitute bei der gegenseitigen Kreditvergabe zurück. Mit dem Gesetzentwurf für Bad Banks will die Bundesregierung daher das Kreditgeschäft wieder ankurbeln. Der Staat müsse dafür Sorge tragen, dass die Finanzinstitute ausreichend Kredite an die Realwirtschaft vergäben, sagte Steinbrück.

Papiere im Wert von mehr als 200 Milliarden Euro

Das Volumen der risikoreichen Papiere in den Bankbilanzen wird allein in Deutschland auf mehr als 200 Milliarden Euro geschätzt. Der Bundesregierung liegen Steinbrück zufolge aber noch keine konkreten Anfragen für die Nutzung des Bad-Bank-Modells vor. Die Neugier sei groß, konkretes Interesse habe aber noch kein Institut angemeldet, sagte Steinbrück. Für die Banken sei das Modell "so attraktiv, dass sie davon Gebrauch machen" würden.

Aus den Koalitionsfraktionen und auch aus der Finanzbranche gibt es Kritik an den Plänen. Bei den anstehenden Beratungen im Bundestag gelten daher Änderungen an dem Entwurf als wahrscheinlich. Den Grünen geht die Vorlage nicht weit genug. Die Trennung der schlechten und guten Teile einer Bank sei nicht scharf genug, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin Thea Dückert in Berlin. So sei die verbleibende "Good Bank" nicht attraktiv genug für neue Aktionäre.

Hintergrund:

Türschild des Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin (Foto: dpa)
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Banken warnen vor zu hohen Hürden

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) warnte dagegen davor, die Nutzung des Bad-Bank-Modells an zu hohe Auflagen zu koppeln. Wie viele Institute diese Möglichkeit in Anspruch nähmen, werde von den Einzelheiten des Instruments abhängen, sagte BdB-Hauptgeschäftsführer Manfred Weber im Deutschlandfunk.

Die Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland werden nach Angaben ihres Branchenverbandes keine staatliche Hilfe für die Entlastung von Risikopapieren benötigen. "Wir werden das Bad-Bank-Modell der Bundesregierung aller Voraussicht nach nicht nutzen müssen", sagte der Vorstand des Branchenverbandes BVR, Gerhard Hofmann. Gleichzeitig lobte Hofmann das von der Bundesregierung verabschiedete Modell.

Stand: 13.05.2009 12:21 Uhr
 

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