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Bundessozialgericht in Kassel hält Kinder-Satz nach Hartz-IV für verfassungswidrig

Stand: 27.01.2009 20:54 Uhr

Das Bundessozialgericht in Kassel hält die staatliche Unterstützung für Kinder nach dem Hartz-IV-Katalog für verfassungswidrig. Derzeit erhalten Kinder aus armen Familien pauschal 211 Euro im Monat. Das Gericht kritisiert, dass der Betrag offenbar willkürlich gewählt sei - ohne den tatsächlichen Bedarf zu prüfen. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Hartz IV für Kinder
tagesschau, tagesschau, 27.01.2009 20:00 Uhr