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Bundesverfassungsgericht prüft Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen

Stand: 15.03.2008 00:18 Uhr

Während innerhalb der großen Koalition in Berlin noch heftig über Online-Durchsuchungen gestritten wird, hat Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland bereits ein Gesetz, das es erlaubt, in privaten Computern zu schnüffeln. Doch ob das rechtlich auch zulässig ist, damit befasst sich nun das Bundesverfassungsgericht. Zwar sind Online-Durchsuchungen auf der Grundlage dieses Gesetzes in Nordrhein-Westfalen noch nie durchgeführt worden, doch das Gesetz gilt als Testfall für die von Bundesinnenminister Schäuble geforderten Bundesregelungen. Und deshalb schickte Schäuble heute auch sein halbes Ministerium nach Karlsruhe. Aber auch ganz andere Experten waren vor Ort. Frank Bräutigam.

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tagesthemen, tagesthemen, 10.10.2007 22:15 Uhr