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Soldaten im Sanitätsdienst erhalten Recht auf Antragsstellung zur Kriegsdienstweigerung

Stand: 22.02.2012 20:38 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein wichtiges Urteil für Berufs- und Zeitsoldaten im Sanitätsdienst gesprochen: Sie haben wie alle anderen Wehrdienstleistenden das Recht, einen Antrag auf Kriegsdienstweigerung zu stellen. Mit dieser Entscheidung schlugen die Richter in Leipzig einen neuen Kurs ein - auch angesichts von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Bisher waren Sanitätsoffizieren solche Anerkennungsverfahren verwehrt, weil sie keinen Kriegsdienst an der Waffe leisten.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 22.02.2012 20:00 Uhr