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Deutsche Gesetzeslage soll zu Rechten lediger Väter geprüft werden

Stand: 15.09.2011 21:12 Uhr

Die Rechte leiblicher Väter sind heute vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter gestärkt worden. Geklagt hatte ein Mann aus Fulda. Deutsche Gerichte hatten ihm einen Vaterschaftstest und den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn verweigert. Der 53-Jährige hatte eine Beziehung mit einer verheirateten Frau. Diese kehrte während der Schwangerschaft zu ihrem Ehemann zurück, der daher rechtlich als Vater gilt. Nach dem Straßburger Urteil prüft das Bundesjustizministerium nun, ob deutsche Gesetze geändert werden müssen.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 15.09.2011 20:00 Uhr