Hintergrund

Iran Die Machtstrukturen in der Islamischen Republik

Stand: 26.08.2007 14:12 Uhr

In der Islamischen Republik Iran ist die politische Machtausübung eng mit der Religion verbunden. Die politischen Führer sind hohe schiitische Geistliche. Das Parlament hat anders als in westlichen Demokratien nur beschränkte Macht. 

Seit der Ausrufung der Islamischen Republik vor mehr als 20 Jahren ist die politische Machtausübung in Iran praktisch völlig mit der Religion verbunden. Die politischen Führer sind hohe schiitische Geistliche. Das Parlament hat anders als in westlichen Demokratien nur beschränkte Macht. Die Strukturen sehen wie folgt aus:

FÜHRER DER ISLAMISCHEN REVOLUTION:

Der oberste geistliche Führer Irans ist zugleich höchste Autorität des Landes. Von einer Expertenversammlung gewählt, bestimmt er die Richtlinien der Politik, bestätigt den Präsidenten, ist Oberkommandierender der Streitkräfte und hat bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen das letzte Wort.

EXPERTENVERSAMMLUNG:

Als politisch-religiöse Instanz wählt und überwacht sie den obersten geistlichen Führer. Das vom Volk für acht Jahre gewählte Gremium mit seinen 86 Mitgliedern kann das religiöse Oberhaupt auch entlassen.

WÄCHTERRAT:

Der Wächterrat (Verfassungsrat) prüft die Vereinbarkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze mit den Grundsätzen des islamischen Rechts. Bei allen Wahlen entscheidet er über die ideologische und religiöse Zuverlässigkeit von Kandidaten und damit über deren Zulassung. Die zwölf Mitglieder des Rates, sechs "geistliche" und sechs "weltliche" Juristen, werden je zur Hälfte vom geistlichen Führer und vom Parlament ernannt.

PRÄSIDENT:

Die Exekutive liegt beim alle vier Jahre gewählten Staats- und Regierungschef. Der Präsident kann einmal wiedergewählt werden. Er ernennt die Minister, denen das Parlament zustimmen muss, und er kann unter Berücksichtigung der vom Revolutionsführer vorgegebenen Richtlinien neue Entwicklungen anregen.

PARLAMENT (Madschlis):

Die Legislative liegt beim alle vier Jahre vom Volk zu wählenden Einkammer-Parlament, in dem keine Parteien zugelassen sind. Fünf der 290 Sitze sind für Vertreter religiöser Minderheiten reserviert. Es kann durch ein Misstrauensvotum den Präsidenten abwählen. Alle vom Parlament erlassenen Gesetze und Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Wächterrates.

NATIONALER SICHERHEITSRAT:

Als höchstes Entscheidungsgremium ist er für Sicherheitspolitik zuständig und übt eine Schlichterrolle zwischen Wächterrat und Parlament aus.

JUSTIZ:

An der Spitze des Rechtswesens steht ein vom religiösen Führer auf fünf Jahre ernannter Oberster Richter, der den Justizminister vorschlägt, die Gerichtsorganisation festlegt und Richter ernennt. Neben dem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz gibt es islamische Revolutionsgerichtshöfe.