Staatsvertrag zwingt zum Löschen von Online-Inhalten Warum Sie nicht mehr finden, was Sie suchen

Stand: 13.07.2010 15:45 Uhr

Die Seite "Fehler HTTP 404 - Seite nicht gefunden" dürfte Nutzern nun leider häufiger begegnen, wenn sie Inhalte im tagesschau.de-Angebot suchen. Rund 80 Prozent aller Internetbeiträge müssen nämlich aufgrund des geänderten Runfunkstaatsvertrages gelöscht werden.

Was heute irgendwo auf der Welt ins Netz gestellt wird, kann in der Regel bis auf weiteres abgerufen werden. Was einmal veröffentlicht wurde, vergrößert die universelle Bibliothek im Netz. Jeder Mensch mit Internet-Anschluss hat so freien Zugang zu vielfältigen Informationen, zu Entwicklungen aktueller und vergangener Ereignisse überall auf der Welt, in Deutschland oder vor der eigenen Haustür.

Beschränkung der Öffentlich-Rechtlichen

Für die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote gilt das künftig eingeschränkt. Denn nur ein Bruchteil der Inhalte, die erhalten werden könnten, darf auch im Netz bleiben. So sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag (.pdf) enge Grenzen im Internet gesetzt worden. Seit dem 1. Juni 2009 regelt der Vertrag, dass in gebührenfinanzierten Angeboten viele Inhalte verboten sind und die erlaubten nur noch für begrenzte Zeit online bleiben dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter hatten bis zum 31. August 2010 Zeit, die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen.

Unterschiedliche Fristen fürs Verweilen im Netz

Alle tagessschau.de-Inhalte haben spätestens mit dem 1. September 2010 eine "Verweildauer". Das heißt, sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr, zum Beispiel bei den meisten Meldungen und dafür ausgewählten einzelnen Tagesschau-Beiträgen. Viele Tagesschau-Sendungen und das Nachtmagazin bleiben als komplette Sendung dagegen nur sieben Tage on demand abrufbar. Eine Ausnahme bilden die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr und die Tagesthemen. Sie gelten als fortlaufende zeitgeschichtliche Archive und dürfen unbegrenzt angeboten werden. Gleiches gilt für Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung. Sie dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.

Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt - einem Teil des Telemedienkonzeptes (.pdf). Die Erstellung dieser Konzepte schreibt der Rundfunkstaatsvertrag vor.

Verweildauerkonzept

Details darüber, wie lange tagesschau.de-Inhalte online bleiben dürfen, sind im Verweildauerkonzept festgelegt. Es ist Teil des Telemedienkonzeptes, das tagesschau.de dem Rundfunkrat des NDR vorgelegt hat. Dieser hat in einem so genannten Dreistufentest geprüft, ob tagesschau.de dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, welchen qualitativen Beitrag das Angebot zum publizistischen Wettbewerb leistet und welcher Aufwand dafür erforderlich ist. Am 25.06.10 hat der NDR-Rundfunkrat das Telemedienkonzept von tagesschau.de gebilligt.

Rund 80 Prozent der Inhalte nicht mehr abrufbar

Während viele Verlage damit beginnen, ihre Archive für die Allgemeinheit zu öffnen, muss tagesschau.de den größten Teil seines mit Gebührenmitteln erstellten Online-Archivs löschen. Betroffen sind ca. 80 Prozent der Inhalte. Zusätzlich problematisch: Auch das Löschen kostet Geld, denn es muss eigens organisiert und programmiert werden. Da die Budgets in den Telemedienkonzepten gedeckelt sind, gehen die Lösch-Kosten zu Lasten neuer Inhalte.