FAQ zu Kita-Streiks Erste Hilfe für Eltern

Stand: 08.05.2015 11:29 Uhr

In öffentlichen Kitas in ganz Deutschland hat ein unbefristeter Streik begonnen. Für Eltern heißt das: Ihr Organisationstalent ist besonders gefordert. Wohin mit den Kindern? Wie sage ich es meinem Chef? Kann ich einfach zu Hause bleiben? Antworten, die helfen, alles unter einen Hut zu bringen.

Von Kolja Schwartz und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Von Kolja Schwartz und Frank Bräutigam, SWR

Dürfen berufstätige Eltern einfach so zu Hause bleiben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen?

Einfach wegbleiben von der Arbeit geht auf keinen Fall. Das Wichtigste ist: mit dem Arbeitgeber sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Bei einem angekündigten Streik müssen Eltern das im Vorfeld tun. Wenn die Kita mal ganz spontan geschlossen bleibt, sollten Eltern so schnell wie möglich Kontakt zum Chef aufnehmen. Das gilt auch, wenn man wegen des Streiks zu spät kommen wird, weil man die Kinder zum Beispiel noch zur Oma bringen muss. Wer einfach so unentschuldigt zu spät kommt oder fehlt, dem droht eine Abmahnung.

Darf man zu Hause bleiben, wenn man es dem Chef mitteilt?

Nur dann, wenn ein Streik ganz spontan anberaumt wird und es auf die Schnelle tatsächlich keine andere Möglichkeit mehr gibt, das Kind betreuen zu lassen. Dann trifft die Eltern kein Verschulden. Unter diesen Voraussetzungen wird für den Tag der Lohn weitergezahlt, so sieht es das Gesetz vor. Auch hier gilt: den Chef auf jeden Fall informieren.

Und wenn der Streik lange vorher angekündigt wurde?

Wenn der Streik angekündigt wurde - so wie jetzt - dürfen Eltern nicht von der Arbeit fernbleiben. Sie sind in der Pflicht, einen Ersatz für die Kinderbetreuung zu finden, seien es andere Eltern, Großeltern oder auch einen Babysitter. Der kostet natürlich Geld, das aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Das Geld dafür bekommt man leider nicht zurück. Auch eine Erstattung der Kita-Gebühren zu verlangen, hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Arbeitende Eltern "in Not" können für die Zeit des Streiks in Absprache mit dem Arbeitgeber entweder unbezahlt ein paar Tage frei nehmen oder Urlaub nehmen. Wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe gegen den Urlaub sprechen, muss der Arbeitgeber ihn kurzfristig genehmigen. In Absprache mit dem Chef ist auch ein spontaner Abbau von Überstunden möglich.

Eine weitere Möglichkeit ist das "Home-Office". Wenn der konkrete Job es zulässt und der Chef damit einverstanden ist, könnten Arbeitnehmer also vielleicht ein paar Tage von zuhause aus arbeiten. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht. Dass man zu Hause dann auch wirklich seine Arbeit erledigt, versteht sich von selbst.

Dürfen Eltern ihre Kinder mit zur Arbeit bringen?

Ein Recht darauf haben sie nicht. Wenn der Arbeitgeber aber einverstanden ist und die Eltern trotz der Kinder arbeiten können, ist das möglich. An manchen Orten haben Kinder aus Sicherheitsgründen allerdings nichts zu suchen, und in manchem Großraumbüro können die Kolleginnen und Kollegen möglicherweise nicht mehr konzentriert arbeiten. Das alles ist zu berücksichtigen.