Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht

Entscheidung in Karlsruhe Verfassungsgericht kippt höhere Parteienfinanzierung

Stand: 24.01.2023 10:18 Uhr

Die Anhebung der Zuschüsse bei der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen ist nicht zulässig. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hatte die Klage von Grünen, FDP und Linken Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Erhöhung der staatlichen Finanzmittel für die politischen Parteien für verfassungswidrig und für nichtig erklärt. Dieses Urteil verkündete der Zweite Senat in Karlsruhe. Damit gilt auch rückwirkend die alte Obergrenze.

Obergrenze bei 190 Millionen Euro

Mitte 2018 hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen, dass die Obergrenze angehoben werden soll. Früher lag die Grenze bei den Zuschüssen, die alle Parteien pro Jahr bekommen, bei 165 Millionen Euro. Nach der Änderung lag sie bei 190 Millionen Euro.

Union und SPD begründeten das Plus unter anderem mit Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz - um diese Herausforderungen bewältigen zu können, sei mehr Geld nötig.

Eindruck einer Selbstbedienung?

216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP stellten einen sogenannten Normenkontrollantrag, um die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen zu lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, halten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Az. 2 BvF 2/18

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 24. Januar 2023 um 10:00 Uhr.