Gesetzentwurf in Vorbereitung Faeser will Finanzen Rechtsextremer aufklären
Als Reaktion auf das "Potsdamer Treffen" plant Innenministerin Faeser, Geldquellen rechtsextremer Gruppen genauer auszuleuchten. Dafür sollen Nachforschungen erleichtert werden. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ist in Arbeit.
Um Verbindungen im Rechtsextremismus in Zukunft besser aufklären zu können, sollen Nachforschungen zu Finanzströmen extremistischer Gruppierungen vereinfacht werden. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, das in solchen Fällen die Hürden für Auskunftsersuchen des Verfassungsschutzes zu Konten und Finanztransaktionen senken würde, werde im Bundesinnenministerium vorbereitet, verlautete aus dem Ministerium.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser habe als Reaktion auf das Treffen in Potsdam erklärt, "dass die persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken stärker ausgeleuchtet werden müssen", hieß es. Nach Informationen des Recherchenetzwerks Correctiv sollen bei der Zusammenkunft radikaler Rechter Pläne zur massenhaften Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund diskutiert worden sein.
Rechtslage bisher begrenzt
Auf operativer Ebene ermittelt der Bundesverfassungsschutz bereits zu den Finanzen. Allerdings sind die rechtlichen Möglichkeiten begrenzt: Bislang darf der Inlandsgeheimdienst Finanzströme nur durchleuchten, wenn es um Volksverhetzung und Gewalt geht. Dabei würde allerdings nicht das Gefährdungspotenzial von Personen und Organisationen hinreichend erfasst, begründete das Innenministerium.
Mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben soll es künftig ausreichen, wenn Personen oder Organisationen die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden könnten. Dieses sogenannte Gefährdungspotenzial müsste im Bundesverfassungsschutzgesetz als neues Kriterium ergänzt werden.
Besser Auskunft über Konten
Außerdem soll es dann für die Ermittler einfacher werden, Auskunft über die Konten der Extremisten zu bekommen. Schon jetzt tauscht sich der Verfassungsschutz mit Banken und anderen Behörden aus.
"Das Ziel der operativen und gesetzlichen Erweiterung der Finanzermittlungen ist, dass sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben", hieß aus dem Innenministerium.
Mit Informationen von Björn Dake, BR