Wahlplakate der AfD in Berlin

Statt Parteiverbot Zuschüsse für AfD könnten gestrichen werden

Stand: 22.01.2024 13:13 Uhr

Im Zuge der Debatte um ein mögliches Verbot der AfD sucht die Ampel nach anderen Wegen, um die Partei zu sanktionieren. Denkbar wäre etwa ein Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Einfacher als ein Verbot ist aber auch diese Maßnahme nicht.

In der Debatte über den Umgang mit der AfD ist in der Ampelkoalition eine Sanktionierung der Partei unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots im Gespräch.

Das im Grundgesetz verankerte Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung sei "ein wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt".

Auch die Grünen sehen in der Streichung staatlicher Gelder eine mögliche Option, weisen aber darauf hin, dass auch diese Maßnahme "sehr voraussetzungsvoll" sei. "Genau wie bei einem Parteienverbot sind die Verfassungsorgane gefordert, unter Berücksichtigung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden rechtliche Schritte sorgfältig abzuwägen", sagte die Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic der Zeitung.

Skepsis in der Union

In der Union sieht man den Ausschluss aus der Parteienfinanzierung im Kampf gegen die AfD skeptisch. Der Entzug staatlicher Mittel setze die Einstufung der Partei als verfassungsfeindlich voraus, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), dem "Handelsblatt".

Damit hätte das Bundesverfassungsgericht den gleichen Prüfaufwand wie bei einem Verbotsverfahren. "Die Ampel sollte daher genau abwägen, ob sie mit ihren Gedankenspielen nicht der AfD in die Hände spielt und zu einer weiteren Mobilisierung der Extremisten beiträgt." Es sei nichts gewonnen, wenn sich die gefährlichen Rechtspopulisten als Opfer hochstilisierten.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält die Streichung von Finanzmitteln für die AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung hingegen grundsätzlich für umsetzbar. Mit Blick auf die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur NPD sagte der CSU-Chef dem "Handelsblatt": "Das wäre auch eine Blaupause für die AfD."

Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet

Direkte staatliche Zuschüsse stehen Parteien zu, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten - die Wahlergebnisse der AfD liegen weit über diesen Hürden. Hinzu kommen Steuervergünstigungen etwa bei Spenden, Schenkungen und Erbschaften; diese können von der Steuer abgesetzt werden.

Die Möglichkeit eines Finanzierungsstopps für Parteien hatte der Gesetzgeber geschaffen, nachdem 2017 das zweite NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war. 2019 stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung dann gemeinsam den Antrag, die NPD von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. An diesem Dienstag will das Gericht sein Urteil dazu verkünden. "Danach wissen wir Näheres über die konkreten Hürden eines solchen Verfahrens", sagte Fechner. Mit Blick auf die AfD fügte er hinzu, dies könne dann auch andere Parteien betreffen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 22. Januar 2024 um 08:20 Uhr.