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Ob bei der Debatte über Bildungsgutscheine, der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung oder der Rückkehr zur "alten" Pendlerpauschale - Auslöser waren Urteile des Verfassungsgerichts. tagesschau.de gibt einen Überblick über diese und andere Fälle, in denen die Politik höchstrichterlich gestoppt wurde.
Von Ute Welty, tagesschau.de
Bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2010 über die Hartz-IV-Regelsätze geht es um sehr viel mehr als ums Geld. Es geht vor allem um die Art und Weise, wie die Regelsätze zu Stande kommen.
Der Hartz-IV-Regelsatz wird nach einer Grundversorgungstabelle berechnet, in der die Kosten für zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Bildung aufgeführt sind. Zurzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene bei 359 Euro, der für Kinder je nach Alter zwischen 287 und 215 Euro. Dabei handelt es sich beim Regelsatz für Kinder um den für Erwachsene, der pauschal und prozentual gekürzt ist. Prozentual und "kindgerecht" gekürzt wird also auch zum Beispiel die Summe, die die Grundversorgungstabelle für Alkohol und Zigaretten vorsieht.
[Bildunterschrift: Wie werden die Regelsätze berechnet? "Zu wenig transparent" - so das Urteil der Richter. ]
Das war den Richtern in Karlsruhe zu wenig transparent. Höchstrichterlich wurde der Gesetzgeber ermahnt, alle existenznotwendigen Aufwendungen nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen. "Schätzungen ins Blaue hinein" würden einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider laufen.
Ob die Regelsätze erhöht werden müssen, ließ das Bundesverfassungsgericht offen. Allerdings legt die Argumentation des Gerichtes den Schluss nahe, dass zumindest die Regelsätze für Kinder angehoben werden müssen. Schon das Bundessozialgericht hatte 2009 die Berechnung der Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig eingeschätzt, weil Kinder häufiger neue Kleidung brauchen als Erwachsene und weil für sie andere und mehr Ausgaben für Bildung anfallen. Neben der Frage einer Erhöhung geht es auch darum, wie garantiert werden kann, dass das zusätzliches Geld auch tatsächlich bei den Kindern ankommt. Diskutiert wird darüber, ob man darauf verzichtet, eine mögliche Erhöhung in bar an die Eltern auszuzahlen. Alternativ wären Gutscheine vorstellbar, die dann nur vom Kind eingelöst werden könnten. Politiker und Praktiker beurteilen den Nutzen von Gutscheinen aber höchst unterschiedlich.
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