Drohne vor blauem Himmel

Betrieb von Drohnen EU-weit gelten künftig dieselben Regeln

Stand: 11.06.2019 21:31 Uhr

Jedes EU-Land hat bislang eigene Regelungen für den Betrieb von Drohnen - künftig gelten überall dieselben. Das soll das Geschäft von Firmen, die mit Drohnen arbeiten, erleichtern - und ein Chaos an Flughäfen verhindern.

Die Regeln für den Betrieb von Drohnen werden EU-weit vereinheitlicht. Damit wird eine Konsequenz aus mehreren Vorfällen gezogen, bei denen Drohnen, die im Bereich von Flughäfen unterwegs waren, den Flugbetrieb gestört haben. Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln veröffentlichte die Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales Recht übergeführt werden müssen.

Die nationalen Regelungen, die es bislang für den Betrieb von Drohnen gab, unterscheiden sich von Land zu Land. Sie müssen nun teilweise angepasst und geändert werden. Mit der so genannten "EU-Durchführungsverordnung" wird nun für alle Mitgliedsländer vieles einheitlich geregelt - unter anderem wann für die Nutzung eine besondere Betriebsgenehmigung nötig ist oder in welchen Fällen ein Mindestalter des Drohnenpiloten gilt.

Menschen warten am Flughafen London-Gatwick

In London-Gatwick sorgten Drohnen kurz vor Weihnachten für ein Chaos.

"Eine einzelne Drohne nachverfolgen, wenn dies nötig ist"

Laut EASA soll eine Drohne zudem klar identifizierbar sein, "damit die Behörden eine einzelne Drohne nachverfolgen können, wenn dies nötig ist". Das solle helfen, Zwischenfälle wie vor wenigen Monaten an den Londoner Flughäfen Gatwick und Heathrow zu vermeiden. Dort musste der Flugbetrieb stundenlang eingestellt werden, weil Drohnen gesichtet worden waren.

Nicht höher als 120 Meter über dem Boden

Für Hobbypiloten besonders interessant sind die Regelungen für die "offene" Drohnen-Kategorie - das ist diejenige, für die keine spezielle Genehmigung benötigt wird. Hier wird zum Beispiel vorgeschrieben, dass die Drohne in der Regel nicht höher als 120 Meter über dem Boden und nicht über Menschenansammlungen fliegen darf.

EASA-Chef Patrick Ky erklärte, sowohl kommerzielle Nutzer wie auch Privatleute hätten durch die einheitlichen Regelungen künftig eine klare Vorstellung, was erlaubt sei und was nicht. Anwender könnten ihre Drohnen in allen EU-Staaten nach den gleichen Regeln einsetzen - dies ist auch für Firmen wichtig, die Drohnen in ihr Geschäftsmodell integriert haben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 11. Juni 2019 um 21:00 Uhr.