Eine Bedienung trägt in einem Lokal ein Tablett mit Bier.
FAQ

Bundesgerichtshof Darf Bier "bekömmlich" sein?

Stand: 17.05.2018 02:37 Uhr

Laut einer EU-Verordnung dürfen alkoholische Getränke nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Ist es verboten, ein Bier als "bekömmlich" zu vermarkten? Darüber verhandelt der Bundesgerichtshof.

Von Michael-Matthias Nordhardt und Andor Schmitz, ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe

Worum geht es in dem Fall?

"Bekömmlich, süffig - aber nicht schwer" oder "feinwürzig und herzhaft im Geschmack, erfrischend bekömmlich für den großen und kleinen Durst": Mit solchen Slogans warb eine Privatbrauerei aus dem Allgäu für verschiedene Biersorten. Ein Wettbewerbsverband aus Berlin sah darin einen Verstoß gegen EU-Recht und gewann vor Gericht in den ersten beiden Instanzen.

Denn: "Bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe und solche Angaben sind nach der EU-Health-Claims-Verordnung für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent verboten. Handelt es sich bei dem Wort "bekömmlich" aber tatsächlich um eine gesundheitsbezogene Angabe? Oder hat die Brauerei recht, wenn sie sagt,"bekömmlich"sei nur eine "Aussage zum allgemeinen Wohlbefinden"? Das klärt jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz.     

Gab es nicht schon ähnliche Streitfälle?

Doch. Im Jahr 2011 ging es vor dem BGH um einen Kräuterlikör, der laut Werbung "wohltuend" und "bekömmlich" sein sollte. Die Richter in Karlsruhe legten das Rechtsproblem zur allgemeinen Klärung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Weder Luxemburg noch Karlsruhe konnten aber am Ende über den Fall entscheiden, denn der Kläger nahm seine Klage während des laufenden Verfahrens zurück.

Im September 2012 entschied der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall - diesmal auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts - dass Wein nicht als "bekömmlich" beworben werden darf. Auf diese Entscheidung stützt sich der Berliner Wettbewerbsverband jetzt auch in seiner Klage zum Bier-Fall. Allerdings hatte die Winzergenossenschaft im Wein-Fall das Wort "bekömmlich" zusammen mit einem Hinweis auf den vergleichsweise niedrigen Säure-Gehalt ihres Weins verwendet. Diese Kombination, so die Richter, drücke aus, dass der Wein eine nachhaltig positive Wirkung für die Gesundheit habe, auch bei wiederholtem, langfristigem Verzehr in größeren Mengen. Anderen Weinen hingegen würden negative Wirkungen auf die Gesundheit zugeschrieben.          

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Wein-Fall und dem Bier-Fall?

Wenn der BGH jetzt über den Bier-Fall entscheidet, geht es allein um das Wort "bekömmlich". Die Richter werden wohl klären, ob der Begriff - isoliert - eine gesundheitsbezogene Angabe ist, weil er einen Zusammenhang zwischen dem beworbenen Bier und der Gesundheit des Konsumenten herstellt. Entscheidend ist, was sich der durchschnittliche Verbraucher vorstellt, wenn er das Wort "bekömmlich" in einer Werbung für Bier liest: Das Oberlandesgericht hat in der Vorinstanz angenommen, dass man "bekömmlich" gleichsetzt mit "gesund" und "gut verdaulich".

Was sagt der Duden zu "bekömmlich"?

Laut Duden stammt das Wort "bekömmlich" vom mittelhochdeutschen Begriff "bekomlich" bzw. "bekomenlich", der "passend" oder "bequem" bedeutete. Als Synonyme für "bekömmlich" in seiner heutigen Form nennt der Duden "leicht verdaulich", "verträglich" oder "gesund (für den Magen)". Andere Wörterbücher sprechen daneben von "zuträglich".

Was könnte am BGH passieren?

Sollten die Richter davon ausgehen, dass noch nicht alle europarechtlichen Fragen des Verfahrens geklärt sind, müssten sie sie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen. Der EuGH hat gewissermaßen das EU-weite "Monopol" für die Auslegung von EU-Recht und könnte abstrakt mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten entscheiden, ob Alkohol mit "bekömmlich" beworben werden darf.

Weil der EuGH aber den konkreten Fall im Einzelnen nicht "durchentscheiden" kann, wäre zum Schluss wieder der BGH gefragt: Die Richter in Karlsruhe müssten in ihrem Urteil dann die Vorgaben aus Luxemburg umsetzen. Sehen die Richter hingegen keine offenen europarechtlichen Fragen mehr, können sie die Entscheidung bereits jetzt selbst treffen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 17. Mai 2018 um 07:41 Uhr.