Hintergrund

Beratungen über Erbschaftssteuerreform Neue Regeln für Erben kommen

Stand: 22.10.2015 11:03 Uhr

Vier Milliarden Euro nehmen die Länder jährlich durch die Erbschaftssteuer ein. Doch sie muss reformiert werden: Nach dem Urteil der Verfassungsrichter würde die Steuer ansonsten 2008 verfallen. Über Details berät Kanzlerin Merkel heute mit Vertretern von Industrie, Handel und Handwerk.

Die Erbschaftssteuer in Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung reformiert werden. Über die Details berät Bundeskanzlerin Merkel heute mit Spitzenvertretern der deutschen Wirtschaftsverbände. Teilnehmer des Gesprächs im Berliner Kanzleramt sind der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann, der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Ludwig Georg Braun, sowie Handwerks-Präsident Otto Kentzler. Umstritten ist vor allem, ob das sogenannte Abschmelzmodell eingeführt wird. Danach würde die Erbschaftsteuer schrittweise verringert oder ganz entfallen, wenn ein vererbtes Unternehmen zehn Jahre lang fortgeführt wird. Teile der mittelständischen Wirtschaft hatten sich zuletzt überraschend dagegen ausgesprochen.

Ziel der geplanten Reform ist es vor allem, das Vererben von Firmen zu erleichtern. Das Abschmelzmodell sollte ursprünglich rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden. Inzwischen ist aber wieder unklar, ob das Modell überhaupt umgesetzt wird.

Persönliche Freibeträge für Erben

Betroffen von der Reform sind aber auch die privaten Vermögen. Die deutschen Erbschaftssteuersätze bewegen sich zwischen sieben und 50 Prozent. Für die Erben gelten allerdings Freibeträge. Ein Erbe bis zur Höhe des Freibetrags wird nicht besteuert. Kinder haben einen persönlichen Freibetrag von 205.000 Euro. Der Freibetrag des überlebenden Ehepartners beträgt 307.000 Euro, dazu kommt noch ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Enkel könnten 51.200 Euro, Neffen und Nichten 10.300 Euro steuerfrei erben.

Daneben gibt es weitere Freibeträge, etwa bei Betriebsvermögen. Zudem gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden. Vielfach praktiziert und bewährt ist es, Vermögen, insbesondere Grundstücke, bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen.

Erbschaftssteuer bringt vier Milliarden Euro

Ein Erbe, das mehr wert ist als der Freibetrag, muss versteuert werden. Wie hoch der Anteil des Staates ist, hängt von zwei Faktoren ab: Dem Wert des Erbes und dem Verwandschaftsgrad. Ein Ehegatte zahlt beispielsweise für 20.000 Euro zu versteuerndes Erbe eine Erbschaftssteuer von 1400 Euro – das ist ein Steuersatz von sieben Prozent. Bei Vermögen von über 25,6 Millionen Euro und keinem direkten Verwandschaftsgrad sind 50 Prozent Erbschaftssteuer fällig. Das jährliche Aufkommen aus der Erbschaftssteuer beträgt derzeit rund vier Milliarden Euro und steht den Ländern zu.

Steuersätze in Österreich günstiger

Da die Erbschaftssteuer hierzulande relativ hoch ist, gibt es seit Jahren Steuerflüchtlinge mit großen Vermögen, die ihr Kapital ins Ausland verlagern. Dabei gilt vor allem Österreich als attraktives Ziel. Hier gilt für Erblasser mit Hauptwohnsitz in dem Nachbarland: Beim Vererben beispielsweise an Kinder fällt lediglich der österreichische Steuersatz von maximal 15 Prozent an. In Deutschland wären es - je nach Höhe des Erbes - bis zu 30 Prozent. Hintergrund ist ein seit 1954 bestehendes Abkommen, nach dem Deutsche ihr Erbe bisher auch in Österreich versteuern können. Dieses "Schlupfloch" soll nach Willen des Finanzministeriums allerdings zum Jahresende aufgekündigt werden.

Die Große Koalition hatte vor der Sommerpause angekündigt, bis Anfang Oktober die Details der geplanten Erbschaftsteuerreform auszuarbeiten. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) leitet zusammen mit dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) eine Arbeitsgruppe dazu.

Karlsruhe verlangt neues Gesetz

Es besteht Handlungsdruck, da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das geltende Bundesrecht ohne grundlegende Änderung Ende 2008 verfällt. Das Gericht hatte es für verfassungswidrig erklärt, dass Barvermögen heute höher besteuert werden als etwa Immobilien. Diese Schieflage war entstanden, weil für die Berechnung der Erbschaftsteuer bei Grundvermögen nicht der Marktwert angesetzt wurde. Künftig könnten Erben von Immobilien stärker zur Kasse gebeten werden.