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EU: Einigung bei Arbeitszeit und Leiharbeit
Treffen der EU-Arbeitsminister

Einigung über Richtlinien für Arbeitszeit und Leiharbeit

Leiharbeit Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Oft unterbezahlt: Leiharbeiter ]
Die EU-Arbeitsminister haben eine Einigung über die seit Jahren umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Leiharbeit erzielt. Das teilte die Ratsvorsitzende und slowenische Ressortchefin Marjeta Cotman in der Nacht in Luxemburg mit.

Der Beschluss wurde nach einem Treffen der 27 Minister mit einer qualifizierten Mehrheit getroffen. Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit liegt nach der Kompromisslösung der slowenischen Ratspräsidentschaft wie bisher bei 48 Stunden. Über Ausnahmen sind aber in einzelnen Branchen bis zu 60 oder 65 Stunden möglich. Mittels Tarifvereinbarungen kann diese Höchstgrenze noch überschritten werden.

Gleiche Rechte für Zeitarbeiter

Die seit 2002 verhandelte Richtlinie zu Leiharbeit wurde im Paket mit der Arbeitszeit beschlossen. Zeitarbeiter bekommen danach künftig vom ersten Arbeitstag an gleiche Rechte wie die regulär Beschäftigten im selben Betrieb. Über Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind Ausnahmen möglich. Die beiden Richtlinien müssen nun noch vom Europäischen Parlament formal abgesegnet werden.

Scholz begrüßt Richtlinien

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Zufrieden: Arbeitsminister Scholz. ]
Die EU-Richtlinien seien für Deutschland "eine gute Lösung", sagte Arbeitsminister Olaf Scholz. Im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung gelte, dass das bestehende deutsche Recht nicht geändert werden müsse, so Scholz nach dem Beschluss des Ministerrats. Dies sei wichtig, weil Deutschland "eines der fortschrittlichsten Arbeitszeitrechte in Europa" habe. So sei beispielsweise geregelt, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt.

Stand: 10.06.2008 02:26 Uhr
 

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