An einem Kaffee-Vollautomaten in einer Reparaturwerkstatt werden elektronische Messgrößen ermittelt (Archivbild).

Neue Rechte für EU-Verbraucher Reparieren statt wegwerfen

Stand: 23.04.2024 05:58 Uhr

Ein Gerät geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden.

Das Recht auf Reparatur soll helfen, die Kreislaufwirtschaft in der EU anzukurbeln und die Müllberge zu reduzieren. Nach Berechnungen der EU-Kommission fallen jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil Produkte zu früh weggeschmissen werden, statt repariert zu werden. Der jährliche Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch: schätzungsweise 12 Milliarden Euro.

"Wir machen Reparatur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist attraktiver, in dem wir die gesetzliche Gewährleistungsfrist pauschal um ein Jahr verlängern, entscheidet sich der Verbraucher oder die Verbraucherin dann für die Reparatur", so der SPD-Europaabgeordnete René Repasi. 

Anreize zur Reparatur

Auch nachdem die Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucher, dort wo es möglich ist, eine einfache und kostengünstige Reparatur vornehmen können. "Wir schaffen obendrauf einen Anspruch gegenüber den Herstellern, dass sie ein Produkt auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu reparieren haben", so Repasi, "und wir schaffen eine Pflicht für alle Mitgliedstaaten, Reparaturen in ihren Hoheitsgebieten zu fördern."

Das können zum Beispiel Gutscheine oder nationale Reparaturfonds sein. Noch weitere Anreize sollen die Reparatur in Zukunft attraktiver machen, indem Verkäufer und Händler während der Reparatur ein Ersatzgerät verleihen oder ein überholtes Exemplar anbieten, falls sich ein Produkt nicht wieder flott machen lässt. Für bereits reparierte Produkte darf eine neue Reparatur künftig auch nicht mehr verweigert werden.

Leichtere Reparatur bei unabhängigen Werkstätten

Die neuen Regeln betreffen schwere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Geschirrspüler, aber auch Smartphones, Tablets oder Fahrräder. Die Liste kann aber in den kommenden Jahren noch verlängert werden.

Verbraucher, die ihren kaputten Staubsauger reparieren lassen wollen, sollen das in Zukunft auch leichter bei unabhängigen Werkstätten tun können. Die Hersteller müssen in Zukunft Ersatzteile und Anleitungen für die erwartete Lebensdauer des Produkts bereit halten. Eine europäische Reparaturplattform soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern außerdem den schnellsten Weg zu Reparaturwerkstätten aufzeigen.

Produkte müssen künftig reparaturfreundlich sein

Die neuen Regeln machen es auch Tüftlern und Bastlern leichter, selbst wieder ein Produkt zu reparieren. Das beginnt bereits bei der Entwicklung der Produkte. Hersteller werden verpflichtet, darauf zu achten, dass die Produkte reparaturfreundlich sind, also keine Hindernisse bei Soft- oder Hardware eingebaut sind, die es schwierig machen, die Geräte mit handelsüblichen Werkzeugen zu öffnen.

"Unsere Handys, Laptops und Waschmaschinen können wir in Zukunft einfacher, schneller und kostengünstiger reparieren', lobt die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini die neuen Regeln. "Wir haben der Kreislaufwirtschaft den Teppich ausgerollt, wir verändern unser Wirtschaften, wir machen Nachhaltigkeit zum lohnenden Geschäftsmodell."

Nach der Verabschiedung haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um das Recht auf Reparatur in ihre nationalen Gesetze zu übertragen.

Paul Vorreiter, ARD Brüssel, zzt. Straßburg, tagesschau, 23.04.2024 00:27 Uhr