FAQ

Nach dem Referendum in Großbritannien So geht der Brexit

Stand: 25.06.2016 06:49 Uhr

Der Austritt der Briten aus der EU ist ein Präzedenzfall. Vieles ist noch unklar. Eines ist aber sicher: Der Brexit ist vollzogen, wenn ein Austrittsabkommen in Kraft tritt oder - ohne Abkommen - nach Ablauf einer zweijährigen Frist.

Von Tobias Sindram, SWR und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Von Tobias Sindram und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Sind die Briten durch das Ja jetzt sofort draußen?

Nein. Das "Ja" im Referendum ist nur der erste Schritt für den Austritt. Der EU-Vertrag schreibt in Artikel 50 ein bestimmtes Verfahren für den EU-Austritt vor. Das Vereinigte Königreich muss die EU zunächst über seinen Austrittswunsch offiziell informieren. Wann diese Mitteilung genau erfolgen wird, ist derzeit noch offen und entwickelt sich zum ersten Streitpunkt zwischen Briten und EU.

Nach offizieller Mitteilung des Austrittswunsches sind die EU und die Briten nach dem EU-Vertrag verpflichtet, über die Einzelheiten des Austritts und das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Verhandlungen aufzunehmen (Artikel 50 Absatz 2 EU-Vertrag). Das Ziel dieser Verhandlungen: ein "Austrittsabkommen", dem am Ende sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU zustimmen können.

Der Brexit ist erst vollzogen, wenn das Austrittsabkommen in Kraft tritt oder - ohne Abkommen - nach Ablauf einer zweijährigen Frist. Der Austritt und vor allem seine Folgen sind nicht sehr detailliert geregelt im EU-Vertrag. Vieles hängt vom Inhalt eines möglichen Austrittsabkommens und vermutlich weiterer Abkommen ab. All dies kann zu großer Rechtsunsicherheit führen.

Wer muss dem Austrittsabkommen zustimmen?

Zum Wirksamwerden müssten auf Seiten der EU das Europäische Parlament zustimmen und mindestens 20 der 27 übrigen europäischen Regierungen im Rat der Europäischen Union (27 Mitgliedstaaten gehören derzeit neben dem Vereinigten Königreich der EU an). Die zustimmenden 20 Regierungen müssen außerdem mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren - nach dem "Prinzip der doppelten Mehrheit".

Was passiert, wenn man sich nicht einigt?

Einigen sich EU und Briten nicht auf ein Austrittsabkommen und auch nicht auf eine längere Verhandlungsfrist, kommt es nach zwei Jahren zum automatischen Brexit. Das ergibt sich aus Artikel 50 Absatz 2 EU-Vertrag. Auf diese Weise wird verhindert, dass die EU den Austritt eines zum Austritt entschlossenen Staates einseitig verschleppen kann und der Austritt letztlich doch von der Zustimmung der anderen EU-Staaten abhängt.

Stichtag für den automatischen Brexit nach zwei Jahren ist aber nicht das Referendum vom 23. Juni 2016, sondern die Anzeige des Austrittswunsches gegenüber der EU. Die britische Regierung hat den Beginn der zweijährigen Frist für den automatischen Austritt also in der Hand.

Welche rechtlichen Folgen hat ein Brexit für Deutsche und andere EU-Bürger?

Das ist schwer abzusehen und hängt davon ab, was in einem möglichen Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und in weiteren Abkommen geregelt wird. Ohne neue Vereinbarungen gilt: Das aus den "Europäischen Grundfreiheiten" folgende Recht aller EU-Bürger, ins Vereinigte Königreich zu reisen, dort zu wohnen und zu arbeiten, wird nach Wirksamwerden des Brexits nicht mehr gelten.

Allerdings dürfte der Druck britischer Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter aus dem EU-Ausland auch ohne aufwendige Arbeitsgenehmigungen behalten zu dürfen, groß sein. Laut britischem Statistikamt ONS waren zwischen Januar und März 2016 rund 2,1 Millionen EU-Ausländer im Vereinigten Königreich tätig. Sie lassen sich wohl kaum innerhalb der Austrittsphase nach dem Referendum ersetzen. Auch ohne Einigung mit der EU kann das Vereinigte Königreich natürlich für die Zeit nach dem Brexit einseitig Regelungen für EU-Ausländer auf seinem Gebiet erlassen. Dabei stünde es dem Vereinigten Königreich anders als jetzt auch frei, Ausländer aus den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich zu behandeln und allein nach dem Bedarf und besonderen Qualifikationen zu entscheiden.

Für europäische Touristen wird sich vermutlich ohnehin nicht viel ändern. Es ist kaum vorstellbar, dass das Vereinigte Königreich eine allgemeine Visumspflicht für alle EU-Ausländer einführt. Die Auswirkungen auf den Tourismus dürften zu negativ sein. Und Grenzkontrollen gibt es bei der Einreise auf die Insel ohnehin, denn die Briten gehören nicht zum Schengen-Raum.

Welche Folgen hat der Brexit für Briten in anderen EU-Staaten?

Auch das ist schwer vorherzusagen und hängt davon ab, was in einem Austrittsabkommen und in weiteren Abkommen vereinbart wird. Ohne neue Regeln wird auch für die Briten keine allgemeine Freizügigkeit innerhalb der EU mehr gelten. Sie würden zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt wie andere Nicht-EU-Ausländer behandelt werden, bräuchten also eine Arbeitsgenehmigung und einen dauerhaften Aufenthaltstitel.

Der Druck auf die EU beziehungsweise die einzelnen EU-Mitglieder, eine Lösung für die schon hier lebenden Briten zu finden, ist dabei sicherlich nicht ganz so groß wie im umgekehrten Fall für Großbritannien. Denn die einzelnen EU-Staaten sind nicht so abhängig von den britischen Arbeitnehmern wie das Vereinigte Königreich von den derzeit 2,1 Millionen EU-Ausländern, die auf der Insel arbeiten.

Was kann im Austrittsabkommen geregelt werden?

Das Austrittsabkommen soll laut EU-Vertrag "die Einzelheiten des Austritts" regeln. Neben dem Zeitpunkt, wann der Austritt wirksam werden soll, könnte es zum Beispiel um Übergangsregelungen gehen, die die Folgen der Trennung für beide Seiten abmildern. So könnte man vereinbaren, dass bestimmte Freizügigkeitsrechte für EU-Bürger und Briten trotz des Brexits - zumindest erst einmal - weiter gelten. Naheliegend wäre es zum Beispiel, Regelungen für schon im Vereinigten Königreich lebende EU-Ausländer und für in Europa lebende Briten zu vereinbaren.

Außerdem könnten Übergangsregelungen für den freien Warenverkehr und den freien Dienstleistungsverkehr getroffen werden, denn auch diese wirtschaftlich wichtigen europäischen Freiheiten gingen mit dem britischen EU-Austritt für beide Seiten verloren. Auch viele Brexit-Befürworter wünschen sich auf wirtschaftlicher Ebene weiterhin eine enge Zusammenarbeit und sind Befürworter des "Gemeinsamen (europäischen) Binnenmarkts". Einigt man sich nicht, würden zumindest noch die Handelsregeln der Welthandelsorganisation WTO gelten.

Inwieweit in dem Austrittsabkommen - dem neben dem Europäischen Parlament im Ministerrat ja nur 20 der 27 restlichen europäischen Regierungen zustimmen müssen, damit es wirksam wird - auch dauerhafte Regelungen getroffen werden könnten, ist nicht ganz klar. Sollte das Vereinigte Königreich zum Beispiel wie Norwegen, Island und Liechtenstein Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden wollen und auf diese Weise am Europäischen Binnenmarkt teilnehmen, müssten alle EU-Staaten, die EU selbst sowie Norwegen, Island und Liechtenstein zustimmen.

Welchen Einfluss haben die Briten in der Zwischenzeit in Brüssel?

Da nirgendwo in den europäischen Verträgen etwas anderes geregelt ist, darf der britische Premierminister bis zum endgültigen EU-Austritt weiterhin an den Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im "Europäischen Rat" teilnehmen. Gleiches gilt für die britischen Minister im "Rat der Europäischen Union", dem sogenannten Ministerrat. Problematisch ist das vor allem, soweit für Entscheidungen ausnahmsweise Einstimmigkeit erforderlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es um den finanziellen Rahmen der EU geht und um steuerliche Fragen. Denn auch wenn die Konsequenzen vieler EU-Entscheidungen die ausscheidenden Briten nicht mehr unmittelbar betreffen werden, kommt es formell weiter auf die Stimme der britischen Regierung an - ein potentielles Druckmittel also.

Kaum vorstellbar ist, dass die britische Regierung im Juli 2017 planmäßig für sechs Monate die Ratspräsidentschaft und damit die Führungsrolle im Rat der Europäischen Union übernimmt.

Was wird aus den britischen EU-Abgeordneten?

Bis zum Wirksamwerden eines Austrittsabkommens oder bis zum automatischen EU-Austritt nach zwei Jahren ist das Vereinigte Königreich weiterhin EU-Mitglied. Deshalb sind die 73 britischen EU-Parlamentarier weiterhin ganz normale Abgeordnete. Sie haben also nach wie vor Stimm- und Rederecht.

Was dann beim endgültigen Brexit passiert, ist nicht eindeutig geregelt. Mit dem Wirksamwerden des EU-Austritts dürften die britischen Abgeordneten aber zumindest alle ihre parlamentarischen Rechte verlieren. Denn die Abgeordneten sind zwar eigentlich für die gesamte Wahlperiode gewählt - und die endet erst mit der nächsten EU-Parlamentswahl im Frühjahr 2019 und nicht mit dem EU-Austritt Großbritanniens. Allerdings beruhen die Mandate allein auf der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs.

Dürften die britischen Abgeordneten auch nach dem Brexit weiter an Sitzungen und Abstimmungen teilnehmen, würden sie keine EU-Bürger mehr repräsentieren und die Abstimmungsergebnisse der europäischen Volksvertretung verfälschen.

Was bedeutet der Brexit für EU-Mitarbeiter mit britischem Pass?

Bei der EU-Kommission, dem größten EU-Arbeitgeber, arbeiten 1164 Briten (Stand Januar 2016). Auch in Deutschland gibt es britische EU-Bedienstete, zum Beispiel bei der EZB in Frankfurt, wo rund 160 Briten tätig sind.

Grundsätzlich gilt: Wer für die EU arbeiten will, muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen. Dementsprechend groß soll die Verunsicherung bei britischen EU-Beamten und den sogenannten "Vertragsangestellten" mit befristeten Verträgen sein.

Ihr berufliches Schicksal und die Folgekosten (Gehalt und Pensionskosten) sind sicherlich einer der Punkte, die man versuchen wird, in dem möglichen Austrittsabkommen zu regeln. Ob mit oder ohne Abkommen: Eine Lösung könnte sein, dass alle, die unbefristet bei der EU arbeiten, auch nach dem Brexit bleiben dürfen. Denn auch im europäischen Recht gibt es den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Außerdem lässt sich argumentieren, dass die EU-Staatsbürgerschaft nur eine Einstellungsvoraussetzung ist.

Deutlich problematischer als bei den Festangestellten dürfte die Situation allerdings für die befristet Angestellten sein, sobald ihr Vertrag ausläuft.

Sind die Briten nach dem Brexit alle EU-Regeln auf einen Schlag los?

Mit Wirksamkeit des Brexits werden die EU-Verträge, die zum Beispiel den freien Warenverkehr und die Freizügigkeit für EU-Bürger garantieren, keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich finden. Gleiches gilt für EU-Verordnungen. Das sind EU-Regeln, die wie nationale Gesetze unmittelbar in den EU-Staaten gelten. Ein Beispiel ist die europäische Fluggastrechte-Verordnung, die Fluggästen ab bestimmten Verspätungen Entschädigungszahlungen garantiert. Sehr viel EU-Recht steht aber nicht in EU-Verordnungen, sondern in EU-Richtlinien. Die müssen die Mitgliedstaaten noch in eigene, nationale Gesetze umsetzen.

Ein Beispiel sind die Verbraucherrechte beim Kauf von beweglichen Sachen, also beispielsweise Kleidung und Smartphones. Die Verbraucherrechte aus der europäischen Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, wie zum Beispiel die Ansprüche auf Reparatur oder eine neue Sache bei einem Mangel, finden Käufer im Vereinigten Königreich im "Consumer Rights Act". Der ist ein nationales Gesetz und bleibt daher trotz Brexit bestehen. Aber: Die Briten können nach dem Brexit die Verbraucherrechte im "Consumer Rights Act" verändern oder gleich das ganze Gesetz abschaffen. Außerdem sind britische Richter bei ihren Entscheidungen zukünftig nicht mehr daran gebunden, wie der EuGH die Verbraucherrechte in der Richtlinie versteht. 

Was wäre, wenn die Briten irgendwann wieder in die EU zurückwollen?

Eine Rückkehr in die EU nach einem Austritt ist möglich. Allerdings stellt der EU-Vertrag klar, dass dafür das sehr aufwendige Beitrittsverfahren erneut komplett durchlaufen werden muss (Artikel 50 Absatz 5). Dabei müssten alle EU-Staaten für den erneuten EU-Betritt stimmen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 24. Juni 2016 um 22:30 Uhr.