Djamshid Sharmahd

Oberster Gerichtshof des Iran Gericht bestätigt Todesurteil gegen Deutsch-Iraner

Stand: 26.04.2023 16:25 Uhr

Ende Februar war der Deutsch-Iraner Sharmahd zum Tode verurteilt worden. Das bestätigte der Oberste Gerichtshof des Iran nun in letzter Instanz. Außenministerin Baerbock verlangte, die Entscheidung zurückzunehmen.

Der Oberste Gerichtshof im Iran hat das umstrittene Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd bestätigt. Das sagte Justizsprecher Massud Setajeschi. Wann die Todesstrafe vollstreckt werden soll, ist noch nicht bekannt.

Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, bei dem 14 Menschen getötet worden waren. Außerdem legte ihm das Gericht die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Er soll mit FBI- und CIA-Agenten in Kontakt gewesen sein und versucht haben, Kontakte zum israelischen Geheimdienst Mossad aufzubauen.

Deutsche Politiker reagieren empört

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nannte die Entscheidung des Gerichts inakzeptabel und forderte den Iran via Twitter auf, das "willkürliche Urteil unverzüglich rückgängig zu machen".

Auch CDU-Chef Friedrich Merz, der Sharmahds politische Patenschaft übernommen hatte, zeigte sich auf Twitter schockiert. "Ich fordere das Regime im Iran erneut auf, Jamshid Sharmahd sofort die Ausreise in sein Heimatland Deutschland zu ermöglichen!", schrieb er.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) rief die Bundesregierung auf, den "geplanten Staatsmord" zu verhindern. Amnesty International (AI) forderte "eindeutige und wahrnehmbare politische Konsequenzen". Die iranische Justiz habe "erneut ihre menschenrechtswidrige Praxis angewandt, Todesurteile nach unfairen Gerichtsverfahren zu bestätigen, nachdem erzwungene 'Geständnisse' als Beweismittel verwendet wurden", hieß es in einer Pressemitteilung.

Zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen

Bereits im Februar hatte Baerbock das Urteil scharf kritisiert und den Iran aufgefordert, die Entscheidung im Berufungsverfahren zu korrigieren und von der Todesstrafe abzusehen. Kurz darauf wies die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft aus.

Dem zugleich einbestellten Geschäftsträger des Iran wurde mitgeteilt, der Iran müsse das Todesurteil widerrufen und Sharmahd ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren ermöglichen. Wenige Tage später wies der Iran seinerseits zwei deutsche Diplomaten aus und begründete dies damit, dass sich Deutschland auf verantwortungslose Weise in die inneren Angelegenheiten des Iran einmische.

Vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen

Der Aktivist Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und in den Iran gebracht. Seitdem ist er in Teheran inhaftiert.

Zuvor lebte Sharmahd jahrelang in den USA. Seine Familie und Menschenrechtsgruppen wiesen die Vorwürfe gegen ihn in der Vergangenheit zurück. Sharmahd engagierte sich in den USA in der Exil-Oppositionsgruppe "Tondar" (Donner), die sich für eine Rückkehr der Monarchie einsetzt.

Europäische Staatsbürger im Iran in Haft

Derzeit sind mehrere europäische Staatsbürger im Iran inhaftiert, viele von ihnen haben auch einen iranischen Pass. Das Land behandelt Menschen mit doppelter Staatbürgerschaft juristisch wie Iraner. Kritiker werfen Teheran vor, diese als politische Geiseln festzusetzen. Der Iran weist die Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage.

Dayala Lang, ARD Istanbul, tagesschau, 26.04.2023 16:21 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 26. April 2023 um 17:00 Uhr.